Gründe, die für eine Beteiligung sprechen:
Mitwirkend Deregulierung öffentlicher Aufgaben verhindern /
Eintreten für den Umweltschutz, den Verbraucherschutz und die Bewahrung von Arbeitnehmerrechten /
Verrechtlichung von Konzerninteressen entgegentreten /
Bewahrung der Demokratie
||| Das Neueste zuoberst – laufend aktualisiert
||| Dezember 2023: Appell an Bundeskanzler Olaf Scholz
Das Umweltinstitut ruft am 1. Dezember zur Mitmachaktion „EU-Mercosur stoppen, Herr Scholz!“ auf und begründet diese folgendermaßen: „Das EU-Mercosur-Abkommen steht im Fokus des Besuchs des brasilianischen Präsidenten Luiz Inácio Lula da Silva in Berlin. Das geplante Abkommen gefährdet den Schutz der tropischen Regenwälder, die Gesundheit von Verbraucher:innen und Arbeiter:innen, die bäuerliche Landwirtschaft, sowie den Klima- und Artenschutz auf beiden Seiten des Atlantiks. Fordern Sie Herrn Scholz jetzt auf, diesen „Giftvertrag“ abzulehnen.“
Die Tagesschau meldet drei Tage später, am 4. Dezember, dass der brasilianische Präsident Lula und Bundeskanzler Scholz nach über zwanzigjähriger Verhandlung auf einen Abschluss des Freihandelsabkommens, das über 700 Mio Menschen in Südamerika betrifft, drängen. Nicht alle Länder Südamerikas und nicht alle Länder der EU sind kompromissbereit.
Schon am 8. Dezember freut sich die gut vernetzte Organisation PowerShift darüber, zusammen mit über 450 anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen aus Lateinamerika und Europa die Unterzeichnung dieses Abkommen, das eine weitere Schädigung des Klimas und eine Vertiefung sozialer Ungleichheit zur Folge gehabt hätte, mit der Aufklärungskampagne „Stopp EU-Mercosur“ vorerst verhindert zu haben. Unter diesem Link finden sich zum vertiefenden Verständnis der von PowerShift aufgezeigten Wege aus der Klimakrise weiterführende Links zu Videos, Publikationen, und Podcasts (z.B. EU-Mercusor – Welche Auswirkungen das geplante Handelsabkommen auf Frauen hat).
||| Oktober 2023: UN-Menschenrechtsausschuss fordert Überprüfung von Mercosur-Abkommen
Damit hatte die Intervention vom Umweltinstitut mit einer offiziellen Stellungnahme bei den Vereinten Nationen den gewünschten Erfolg! Denn: „Das EU-Mercosur-Abkommen würde über 780 Millionen Menschen betreffen und wäre die größte Freihandelszone, die die EU je geschaffen hat. Problematisch daran ist, dass das Abkommen angesichts der heutigen Krisen völlig aus der Zeit gefallen ist: Es würde die Produktion von Billigfleisch fördern, zu mehr Handel mit Pestiziden führen und Landkonflikte und Vertreibung in Südamerika verursachen.“
||| September 2023: CETA-Leak
Gemeinsam mit PowerShift veröffentlicht das Umweltinstitut am 23. September. eine geheimgehaltene Interpretationserklärung, mit der „die Bundesregierung die anhaltende Kritik am Investitionsschutzkapitel im europäisch-kanadischen Freihandelsabkommen CETA ausräumen (wollte)“. Intransparent und undemokratisch wurde weder der Bundestag noch die Zivilgesellschaft in die Abfassung dieses Entwurfs des Wirtschaftsministerium eingebunden. Die endgültige Fassung ist selbst „nach der Ratifizierung durch die deutschen Parlamente“ am 17. Juli 2023 nur einem „spezifischen Kreis von Personen“ vorbehalten.
Eine Analyse der Rechtsanwälte Günther aus Hamburg, die bei PowerShift als pdf geladen werden kann, belegt die Wertlosigkeit dieser Zusatzerklärung: CETA: Greenwashing auf Kosten von Demokratie und Umwelt
Kurz und schlecht: u.a. Konzernklagerechte haben weiterhin Bestand, Klimaschutz ist gestrichen – so ist es der Pressemitteilung von PowerShift vom 21. September zur geleakten CETA-Interpretationserklärung zu entnehmen. Auf der Website von PowerShift wird am selben Tag die Analyse „CETA: Greenwashing auf Kosten von Demokratie und Umwelt“ veröffentlicht.
||| bis Juli 2023: Mercosur (Mercado Común del Sur)
Mercosur ist eine zwischen Brasilien, Argentinien, Paraguay und Uruguay 1991 vereinbarte Zollunion mit freiem Handel untereinander und mit dem Ziel gemeinsamer Handelspolitik und Außenzoll. Dazu gehören auch Chile, Bolivien, Peru, Kolumbien, Ecuador, Guayana und Suriname als assoziierte Staaten ohne Stimmrecht.
Am 03. Juli 2023 beschreibt die tagesschau dieses südamerikanische Wirtschaftsbündnis und erklärt „Warum es beim Handelspakt mit Mercosur hakt“ und führt eine Analyse des ifo-Instituts zum 30-jährigen Jahrestag dieses Vertrages an, wonach es selbst in Südamerika an vielen Stellen an Einigung mangelt. – Die EU hat 20 Jahre lang bis zum 28. Juni 2019 über ein gemeinsames Handelsabkommen mit Mercosur verhandelt doch nicht ratifiziert. Beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz werden „Häufig gestellte Fragen zum EU-MERCOSUR Assoziierungsabkommen“ nebst Antworten aufgelistet, aber die Seite lässt sich leider nicht verlinken, deshalb hier entlang: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/FAQ/Mercosur/faq-assoziierungsabkommen-eu-mercosur.html – es funktioniert, wenn auch durchgestrichen dargestellt. Gegen das Abkommen sprach u.a. der mangelnde Umweltschutz für den Regenwald, wie es vom Umweltinstitut im August 2019 (s. unten) im Artikel „Handelsabkommen gegen Umwelt und Landwirtschaft“ beschrieben wird.
Seit Anfang 2023 sind wegen des russischen Krieges gegen die Ukraine die Mercosur-Verhandlungen der EU um Rohstoffe und Energie, Erweiterung von Lieferketten und Absatzmärkte wieder aufgenommenen worden. In der Folge wird seit einigen Monaten von einem europäischen und südamerikanischen Netzwerk aus 450 sozialen Gruppen, Gewerkschaften, Umweltorganisation und Initiativen rund um diese umweltzerstörerische Handelspolitik und das deshalb überholte Abkommen Aufklärungsarbeit geleistet: Stopp EU-MERCOSUR
Bis Ende des Jahres hofft die EU trotz des fehlenden Durchbruchs auch beim dritten EU-CELAC Gipfel im Juli in Brüssel (s. tagesschau am 18. Juli.: „Erfolgreiches Gipfeltreffen mit Misstönen“), auf dem sich Regierungschefinnen und -chefs von 33 südamerikanischen und karibischen Ländern mit denen von 27 EU-Mitgliedsstaaten berieten, auf einen Abschluss (s. Pressemitteilung der Bundesregierung vom 18. Juli). Und schon sieht das Institut der deutschen Wirtschaft am 4. August 2023 ganz im Sinne der Präsidentin der EU-Kommission Ursula von der Leyen, die im Juni in Vorbereitung des CELAC Gipfels Südamerika bereiste, s. taz-Bericht, einen Grund zur Beschleunigung: „Mercosur-Handel: Läuft uns China den Rang ab?“
PowerShift teilte in einem Rundbrief im Juni mit: „Wenn wir es schaffen, dass das Abkommen nicht vor den Europawahlen 2024 unterzeichnet wird, dann ist es erst einmal vom Tisch.“ Ich drücke ganz fest beide Daumen 😉
||| März 2022: CETA – Verfassungsklage abgelehnt
Das war am 18. April 2016 (s. in der Chronologieunten): „Heute ist es soweit. Die größte Bürgerklage Deutschlands – eine Klage von nahezu 70.000 Menschen gegen CETA, das umstrittene Handelsabkommen zwischen der EU und Kanada – geht heute Nachmittag beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein.“ Dies schreibt die Initiatorin Marianne Grimmenstein – pensionierte Musiklehrerin und Mitglied bei Mehr Demokratie – der im Oktober 2014 bei Change.org auf den Weg gebrachten Petition „Bürgerklage gegen CETA“. (Ich bin eine der Klägerinnen, die eine Vollmacht übersandten.) Die Petition hat zu dem Zeitpunkt über 193.000 MitzeichnerInnen, Ende Mai sind es schon über 230.000. Marianne Grimmenstein teilt mit: „Prof. Dr. Andreas Fisahn von der Universität Bielefeld hat sich bereit erklärt, die neue Verfassungsbeschwerde gegen CETA zu verfassen und die Vertretung zu übernehmen.“ Sein Rechtsgutachten „Wesentliche Fragen einer Verfassungsbeschwerde gegen CETA“
Nach über 5-jähriger Befassung mit den Klagen gegen das CETA-Abkommen hat das Bundesverfassungsgericht diese am 15. März 2022 abgewiesen. Trotzdem sind Erfolge zu verzeichnen und ist es doch noch möglich, CETA zu verhindern. Im Einzelnen nachzulesen im Beitrag vom 16.03.2022 beim Umweltinstitut und ganz ausführlich behandelt in der gemeinsamen Pressemitteilung vom 15.03.2022 von Mehr Demokratie, foodwatch und Campact, wo auch die Pressemitteilung des Bundesverfassungsgericht vom selben Datum, das vollständige Urteil sowie weitere Informationen verlinkt sind.
||| Januar 2020
Die im Januar 2019 europaweit gestartete Kampagne Stop ISDS | Menschenrechte schützen – Konzernklagen stoppen! erzielte 847.262 Unterschriften, die an das Bundeswirtschaftsministerium übergeben wurden – Ziel waren 600.000. Erläuterung vom Umweltinstitut in einer Mail (ich bin Abonnentin): „ISDS steht für Sonderrechte für Konzerne, die in Abkommen wie dem Handelsvertrag CETA verankert sind. Unternehmen können so Schadensersatz einklagen, wenn politische Entscheidungen ihre Profite stören. So klagt Vattenfall auf 4,7 Mrd. Euro wegen des Atomausstiegs. Deutschland muss alle Verträge mit ISDS stoppen!“
||| August 2019
Im Artikel „Handelsabkommen gegen Umwelt und Landwirtschaft“ geht das Umweltinstitut München insbesondere auf die Handelsabkommen MERCOSUR (Abkürzung für einen südamerikanischen Staatenbund) und CETA (Kanada) ein, die beide „katastrophal für die europäischen Fleisch- und Milchviehbetriebe“ sind. „Ganz zu schweigen von den Auswirkungen auf Klima- und Umweltschutz. Die EU schließt mit dem Mercosur Abkommen auch einen Deal mit dem rechtsextremen brasilianischen Präsidenten Bolsonaro ab, dem Klimaschutz, Menschenrechte und der Erhalt des Regenwaldes völlig egal sind.“ – Strafzölle der EU ”auf Produkte aus Ländern, die die international vereinbarten Klimaziele nicht einhalten“, könnten eine Lösung sein, so der Vorschlag vom internationalen Kongress der Bewegung „Fridays for Future“ in Lausanne.
||| Juni 2019
Unter der Überschrift „TTIP ist für die Bundesregierung noch nicht gestorben“ kommt das Umweltinstitut München nach einer Bundestagssitzung Anfang Juni zum Ergebnis, dass trotz der weit zurückliegenden letzten Verhandlungsrunde 2016 eine Fortsetzung der TTIP-Verhandungen nicht ausgeschlossen werden kann und schlussfolgert: „Wir werden daher weiterhin wachsam bleiben und sehr genau beobachten, ob versucht wird, TTIP wieder aus der Mottenkiste hervorzuholen. Denn für TTIP wie auch den CETA-Vertrag mit Kanada gilt für uns auch heute: Abkommen, die Wirtschaftsinteressen über Umwelt und Verbraucherschutz stellen und demokratische Strukturen schwächen, lehnen wir ab!“
||| Mai 2019
Die unermüdliche Marianne Grimmenstein reichte ihre „dritte Verfassungsbeschwerde, diesmal gegen EUSFTA (EU-Singapur-Freihandelsabkommen), mit 53 Jugendlichen und fast 800 Erwachsenen beim Bundesverfassungsgericht ein“. Unter der Überschrift „UN-Organisationen fordern eine sofortige Abkehr von neoliberalen Handelsabkommen!“ sind die Neuigkeiten zur Petition „JEFTA + Co. in Den Haag STOPPEN!“ veröffentlicht und alle Unterlagen nachzulesen.
||| April 2019
Das Netzwerk Gerechter Welthandel, eine europäische Intitiative, startete im Januar n den Präsidenten der Europäischen Kommission, die EU-Ratspräsidentschaft, Vertreter und Vertreterinnen der EU-Mitgliedstaaten und Mitglieder des Europäischen Parlaments die Kampagne „Menschenrechte schützen – Konzernklagen stoppen!“
Begründung:
„Die heutigen Handels- und Investitionsabkommen geben Konzernen weitreichende Sonderrechte und Zugang zu einer Paralleljustiz, um diese Rechte durchzusetzen.
Wir fordern die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, diese Privilegien zu beenden, indem sie sich aus Handels- und Investitionsabkommen zurückziehen, die Sonderklagerechte enthalten, und künftig keine solchen Abkommen mit Sonderklagerechten mehr abzuschließen.
Außerdem fordern wir die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, sich für das aktuell verhandelte UN-Abkommen (Binding Treaty) einzusetzen, das Konzerne für Menschenrechtsverstöße zur Rechenschaft zieht und damit ihre Straflosigkeit beendet.
Die EU und ihre Mitgliedstaaten müssen Konzerne gesetzlich verpflichten, in Auslandsgeschäften die Menschenrechte sowie Umwelt- und Sozialstandards zu achten.
Betroffene von Menschenrechtsverstößen durch Konzerne müssen Zugang zu Gerichten haben.“
Bis jetzt wurden über 550.000 Unterschriften gesammelt, davon in Deutschland über 200.000.
||| März 2019
Am 18.03. bloggt Campact: „Attac-Urteil trifft jetzt Campact“ … Es folgt der zur Unterschrift auffordernde Appell ”Zivilgesellschaft ist gemeinnützig!“, wo detailliert auf Gemeinnützigkeit eingegangen wird, auch Vergleiche bei der Aberkennung mit China, Russland, Türkei und Ungarn nicht gescheut werden.
||| Februar 2019
Die EU-Kommission will künftig die nationalen Parlamente bei allen Handelsabkommen ausklammern, nur noch EU-only zulassen. Damit sollen Proteste gegen Handelsabkommen unwirksam werden. (Als Beispiel die Meldung der Handelskammer Hamburg zu JEFTA, dem EU-Japan Wirschaftspartnerschaftsabkommen, das am 1. Februar in Kraft trat.) Mehr Demokratie, foodwatch und Campact wollen wegen des EU-Singapur-Abkommens (EUSFTA) ohne die Beteiligung der Mitgliedstaaten Verfassungsbeschwerde einreichen, weil Zentralismus die Demokratie allmählich bröckeln lässt. „Dieser können sich alle Bürger/innen anschließen, die die deutsche Staatsbürgerschaft haben und mindestens 18 Jahre alt sind. Die Unterstützung der Verfassungsbeschwerde ist mit keinen Kosten verbunden.“ Es konnte online ein PDF-Formular ausgefüllt und dann per Post versandt werden.
Legal Tribun Online meldet dazu am 6. November 2019 u.a.: „Die … Beschwerde, hinter der die Organisationen Foodwatch und Campact sowie der Verein Mehr Demokratie stehen, ist nach wie vor anhängig. Dieses Bündnis klagt seit 2016 auch gegen das Ceta-Abkommen der EU mit Kanada. Auch dazu steht das Karlsruher Urteil noch aus.“
Der Nicht-Regierungsorganisation (NGO) Attac wird am 26. Februar nach jahrelanger Auseinandersetzung vom Bundesfinanzhof die Gemeinnützigkeit aberkannt, was ein breites Medienecho findet. Eine Auswahl vom 28.02.:
LobbyControl – „Attac-Urteil zu Gemeinnützigkeit: Schlechte Nachrichten für die Demokratie“
Süddeutsche – „Was sich die CDU vom Attac-Urteil erhofft“
nämlich genau das: Tagesspiegel – „Staatssekretär stellt Gemeinnützigkeit der Umwelthilfe in Frage“
||| Januar 2019
Start der europaweiten Kampagne STOP ISDS | Menschenrechte schützen – Konzernklagen stoppen! (hier unter dem Link: Begründung von Plattform Zivigesellschaft Salzburg, Österreich / Kampagnenergebnis s. Januar 2020)
„Der CDU-Parteitag hat im Dezember beschlossen, dass sie (die CDU, E.K.) eine Streichung der öffentlichen Mittel für die Umwelthilfe erreichen will“, teilt Sven Giegold am 19. Januar auf seinem Blog mit.In dem Beitrag ist eine an die CDU und Generalsekretärin Annegret Kramp-Karrenbauer gerichtete Petition „Stoppt den Angriff auf die Zivilgesellschaft: Deutsche Umwelthilfe soll kaltgestellt werden“ bei Campact verlinkt.
LobbyControl, die Initiative für Transprarenz und Demokratie, warb noch einmal kurz vor der Abstimmung im EU-Parlament über die Offenlegung von Lobbytreffen um den Einsatz für Lobbytransparenz in der EU, indem Interessierte ihre Abgeordneten per Mail anschreiben konnten. Ich habe es getan. Bei LobbyControl finden sich umfassende Erklärungen und Publikationen zum Lobbyismus in der EU.
Marianne Grimmenstein bleibt gegen JEFTA am Ball: „es ist geschafft! Gestern am 29. Januar haben wir die JEFTA-Klageschrift beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. Insgesamt sind wir 9394 Klägerinnen und Kläger geworden“, teilte sie u.a. im Rahmen ihrer Petition „Kleine Privatisierung von Schulen und Autobahnen“ mit und verwies gleichzeitig auf die Petition „JEFTA + Co. in Den Haag STOPPEN!“
Sven Giegold schließt am 31.1. jubelnd auf change.org die Petition „EU-Parlament: Loobyismus transparent machen, schnelle Seitenwechsel verhindern!“: „nach jahrelanger harter Arbeit ist uns heute im Europaparlament ein großer Erfolg für mehr Transparenz im Lobbyismus gelungen: Zum ersten Mal hat das Parlament verbindliche Regeln für Lobbytransparenz beschlossen … An neuen Parlamentsbeschlüssen mitwirkende Europaabgeordnete müssen ihre Treffen mit Lobbyisten künftig öffentlich auflisten (Legislativer Fußabdruck).“
||| Dezember 2018
Das Umweltinstitut reichte wegen mangelnder Transparenz bei der Akteneinsicht zu CETA Klage vor dem Europäischen Gericht in Luxemburg ein. „Inzwischen haben wir vom Gericht ein Aktenzeichen (T-712/18) und am 11. Januar 2019 hat das Gericht die Kommission um Stellungnahme gebeten. Bis Mitte März hat sie nun Zeit für ihre Klageerwiderung. Wie lange es dauert, bis das Gericht entscheidet, ist nicht absehbar. Sämtliche relevanten Dokumente finden Sie am Ende dieser aktuellen Meldung.“
||| Oktober 2018
LobbyControl spricht von einem „Paukenschlag in Amerika“, denn „Kanada und die USA verzichten auf die umstrittenen einseitigen Konzernklagerechte. Das ist erfreulich und könnte weitreichende Konsequenzen für das System der Investor-Staats-Klageverfahren (ISDS) weltweit haben … Beim EU-Kanada-Handelsabkommen CETA hatte die kanadische Handelsministerin noch für die umstrittenen Schiedsgerichte argumentiert. Nun übernimmt sie die Argumente unserer kanadischen zivilgesellschaftlichen Partner vom Canadian Centre for Policy Alternatives (CCPA).“ – Und der Bundestag könnte immer noch ISDS verhindern, indem er gegen CETA stimmt.
||| September 2018
Gekaperte Gesetzgebung: Wenn Konzerne politische Prozess dominieren und unsere Rechte bedrohen (ein pdf) … Eine Veröffentlichung mit 3 Fallstudien von ALTER-EU, einer „Allianz für Lobbytransparenz und ethische Regeln“, in der mehr als 200 zivilgesellschaftliche Organisationen und Gewerkschaften zusammengeschlossen sind, „denen der immense Einfluss der Unternehmen auf die politische Agenda in Europa Sorge bereitet“ (s. Impressum, Seite 3).
||| Juni 2018 JEFTA
ZEIT ONLINE berichtet am 6. Juni über die Zustimmung der EU Staaten zum Handelsabkommen mit Japan, das der größte „Freihandelspakt“ wäre, den die EU je abgeschlossen hätte und nimmt Bezug auf die Blockade vom Freihandelsabkommen TTIP durch den US-Präsidenten Donald Trump.
||| Februar bis Mai 2018: CETA und JEFTA
Februar 2018
Nach einer langen „Ruhephase“ seit dem Inkraftreten von CETA am 21. September 2017 wird ein neues in der EU-Kommission in Verhandlung befindliches Handelsabkommen mit dem südamerikanischen Staatenbund Mercosur publik.
Foodwatch teilt mit einem Aufruf zur Teilnahme an einer E-Mail-Aktion an die EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström mit: „Hinter verschlossenen Türen verhandelt die EU derzeit mit dem südamerikanischen Staatenbund Mercosur (Brasilien, Argentinien, Paraguay, Uruguay) über ein neues Handelsabkommen. Wie TTIP und CETA hätte auch das Mercosur-Abkommen negative Folgen für Verbraucherrechte, Umweltstandards und die Demokratie! Schutzstandards für Verbraucher und Umwelt sowie demokratische Prinzipien sollen zu Lasten der Menschen in Südamerika und Europa geopfert werden.“
06. März 2018
Mehr Demokratie veröffentlicht in einer Pressemitteilung Hintergrundinformationen und Ableitungen zu einem am selben Tag vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) i.S. Investitionsschutz-Abkommen mit Klauseln zu Investor-Staat-Schlichtungsverfahren (ISDS) zwischen EU-Staaten wegen eines Streits zwischen der zu einem niederländischen Versicherungskonzern gehörenden Gesellschaft Achmea und der Slowakei gefällten Urteils: „Europäischer Gerichtshof verbietet ISDS-Paralleljustiz zwischen EU-Staaten“
Auf dieses Urteil, das vieles in Bewegung bringen wird, nehmen sowohl das Umweltinstitut München als auch das junge GREENTEAM Schwabenpower als Neuigkeit zu ihrer Petition vom letzten Jahr „Herr Kretschmann, halten Sie Ihr Versprechen: Lehnen Sie CETA im Bundesrat ab!“ Bezug.
Mai 2018
LobbyControl startet Anfang Mai eine E-Mail-Aktion, weil die Verhandlungen rund um JEFTA – „TTIP auf japanisch“ – beinahe in trockenen Tüchern sind und am 12. Juli abgesegnet werden sollen. Aufgegriffen hat diese Information ein Bündnis gegen CETA unter dem Aufruf „LobbyControl: Gemeinsam gegen JEFTA!“ zur Sammlung weiterer Unterschriften für die “Aktion: Kurswechsel in der Handelspolitik“. Hier eine Analyse von LobbyControl zum EU-Handelsabkommen mit Japan.
Das GREENTEAM Schwabenpower sorgt am 16. Mai für die Verbreitung schlechter Nachrichten aus Österreich: „… leider müssen wir uns schon heute wieder bei Ihnen melden.
Den ganzen Morgen standen Greenpeace-AktivistInnen zusammengekettet vor dem Ministerrat in Österreich und blockierten diesen. Warum?
3 von 4 Österreichern lehnen CETA ab, 562.000 Menschen haben dagegen unterschrieben. Doch heute hat die österreichische Regierung unter massiven Protesten in Windeseile CETA durch den Ministerrat gepeitscht …“ Das Team fordert auf, Protestmails an die CETA-Befürworter im Parlament zu schicken.
||| Mai bis November 2017
10. Mai 2017
Aller Grund zur Freude: „Das Gericht der Europäischen Union hat heute den Beschluss der EU-Kommission für nichtig erklärt, mit dem die Registrierung der geplanten Europäischen Bürgerinitiative gegen die Freihandelsabkommen TTIP und CETA abgelehnt wurde“, teilte foodwatch mit.
Die Begründung für die Ablehnung vom 10. September 2014 kann hier nachgelesen werden. Das Bündnis umfasste zu diesem Zeitpunkt beinahe 230 Organisationen aus 21 EU-Ländern. Mehr Demokratie beauftragte Prof. Dr. jur. Bernhard Kempen aus Remagen aufgrund der Ablehnung mit einem Rechtsgutachten. Dessen Schlussfolgerungen:
- Eine EBI mit dem Ziel, TTIP und CETA zu verhindern ist rechtlich zulässig.
- Wegen des inneren Sachzusammenhangs ist es zulässig, beide Verträge zum Gegenstand einer EBI zu machen.
- Unter den beiden vorgelegten Varianten dürfte nach dem derzeitigen Stand der Vertragsverhandlungen zu CETA der Variante 2 der Vorzug zu geben sein.
- Alternativ zu den vorgelegten Entwurfstexten dürfte es ausreichen, die EBI so zu formulieren, dass allein das Ziel, den Abschluss der völkerrechtlichen Verträge zu verhindern deutlich wird.
Ein berechtigter Einwand: Rund 30 Monate dauerte die Verhandlung. „In der Zwischenzeit ist CETA auf europäischer Ebene ratifiziert worden. Die Kommission hat, obwohl sie klar im Unrecht war, einen Teil ihrer Ziele erreicht“, so das Umweltinstitut München.
16. Mai 2017
Mit dem Freuen hört es gar nicht auf: „Heute um 9:30 Uhr hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass das Handelsabkommen mit Singapur ein gemischtes Abkommen ist. Das heißt: Die nationalen Parlamente müssen zustimmen, damit Abkommen wie CETA und TTIP in Kraft treten können. Für Deutschland bedeutet das: Bundestag und Bundesrat müssen zustimmen. Die EU-Kommission wollte das alleine entscheiden, ohne die Mitgliedstaaten zu beteiligen.
Die EU-Kommission irrte also zweimal, als sie uns Bürgerinnen und Bürger bei wichtigen Entscheidungen draußen vor der Tür lassen wollte. Für uns heißt das: Wir können CETA noch stoppen“, schreibt Mehr Demokratie in einer Rundmail.
Damit haben nationale Parlamente ein Veto-Recht zugesprochen bekommen, was als schwerer Rückschlag, hier z.B. die FAZ, für die EU-Kommission von Jean-Claude Juncker bewertet wird.
August 2017
Fünf Jahre nach Einführung eines Mitbestimmungsinstruments für EU-Bürger, die Europäische Bürgerinitiave (EBI), will die EU-Kommission die Regeln überarbeiten. Mehr Demokratie bilanzierte: „Von 66 gestarteten EBIs erreichten lediglich vier die erforderlichen Unterschriften. Der Grund: bürokratische Hürden und schwierige Eintragungsbedingungen. Zudem sind fast ein Drittel aller angemeldeten EBIs gar nicht erst zugelassen worden, wie zum Beispiel die EBI gegen TTIP und CETA.“
Unter dem Aufruf „Europa in die Hand der Bürger – jetzt“ werden Unterschriften mit der Forderung nach einer sinnvoll bürgernahen Reform gesammelt: Positionspapier zum Download
Außerdem fordert Mehr Demokratie im Bündnis mit rund 30 Organisationen zum Aktivwerden für die Volksabstimmung auf: „Jetzt ist die Zeit. Volksentscheid. Bundesweit.“ Das Ziel ist die Aufnahme in den Koalitionsvertrag: „… Für die direkte Demokratie auf Bundesebene braucht es eine Grundgesetzänderung. Für die Grundgesetzänderung braucht es eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag. Die wird nur zustande kommen, wenn die Regierung mitzieht. Die Regierung aber wird sich darauf nur einlassen, wenn dies im Koalitionsvertrag steht.“ Dafür wird am 24. September, also direkt am Tag der Wahl, eine groß angelegte Unterschriftensammlung gestartet. – Zum Geschehen rund um die Aktion für den Volksentscheid können hier nach der Neugestaltung der Website von Mehr Demokratie 262 Meldungen bis 2024 eingesehen werden. Ich werde wohl leider in der nächsten Zeit noch einige Verlinkungen löschen müssen (10.09.2024).
September 2017
Im März 2017 startete Campact eine Umfrage für die Gestaltung einer alternativen Handelsagenda, zu der über 40.000 Teilnehmer beitrugen, auch ich. „Wir haben die Agenda an alle Europaabgeordneten, viele Politiker/innen auf Bundesebene und an Handelskommissarin Cecilia Malmström geschickt. Im Europaparlament und anderswo konnten wir unsere Forderungen präsentieren. Damit haben wir die Ideen der Campact-Aktiven für eine bessere, progressive Handelspolitik ins Zentrum der politischen Debatte gebracht – und dafür Einiges an Feedback erhalten.
Auch Frau Malmström hat uns eine vierseitige Antwort geschickt. Darüber haben wir uns sehr gefreut. Mit dem Inhalt ihrer Antwort sind wir allerdings weniger glücklich. Die Kommissarin behauptet zwar, dass sie unsere Prinzipien teile – sagt aber im Kern, dass die jetzige Handelspolitik bereits ökologisch, sozial und demokratisch sei. Warum wir das anders sehen, können Sie in unserer Erwiderung an Frau Malmström nachlesen …“ Blog-Beitrag mit Standpunkten von Frau Malmström:
- Handelspolitik darf hohe Standards und Verbraucherschutz nicht einschränken
- Handelspolitik muss zu nachhaltiger Landwirtschaft beitragen
- Handels- und Investitionsabkommen dürfen keine Sonderklagerechte für Konzerne enthalten
- Handelspolitik darf der Regulierung von Finanzmärkten nicht im Weg stehen und muss Steuerschlupflöcher bekämpfen
- Handelspolitik muss dazu beitragen, Menschenrechte entlang der gesamten Lieferkette zu schützen
- Handelspolitik muss einen aktiven Beitrag zur Erreichung der UN-Klimaziele leisten
- Handelspolitik darf die öffentliche Daseinsvorsorge nicht beeinträchtigen
- Handelspolitik muss fair sein
- Handelspolitik muss demokratischer und transparenter organisiert werden
Am 21. September 2017 trat CETA ein halbes Jahr verspätet in Kraft. Das Umweltinstitut München teilt mit: „Das bedeutet, dass die Teile des Abkommens, die alleine in der Kompetenz der Europäischen Union liegen, ab heute gelten. Die Teile, die auch oder nur die Kompetenzen der Mitgliedsstaaten betreffen, treten erst in Kraft, wenn alle nationalen Parlamente das Abkommen ratifiziert haben. Lehnt nur eines davon das Abkommen ab, scheitert es insgesamt und die Kommission muss es kündigen. Die Auseinandersetzung um CETA ist also noch nicht beendet.“
Ein Bündnis von rund 20 Organisationen setzt wegen TTIP und CETA auf Volksentscheide auf Bundesebene und fordert diese seit der Bundestagswahl 2017 als Bestandteil des Koalitionsvertrag mit der Unterschriftenkampagne „Jetzt ist die Zeit: Volksentscheid. Bundesweit. Anfang Oktober haben bereits über 175.000 BürgerInnen unterzeichnet.
Oktober 2017
Marianne Grimmenstein initiiert auf Campact die Petition „Lassen Sie die SPD-Mitglieder über CETA abstimmen!“, die sich an Andrea Nahles und den Bundesvorstand der SPD wendet. Begründung: „Wenn die SPD ihre Position zu CETA ändert, dann können die Landesregierungen mit SPD-Beteiligung CETA über den Bundesrat noch verhindern.“
November 2017
LobbyControl analysiert die EU-Handelspolitik und stellt bei eine „Einhegung der Demokratie in Europa“ fest, was in diesem Artikel eingehend hinsichtlich der Ausweitung des Mitspracherechts von Konzernlobbyisten begründet wird. Bereits im September stellte LobbyControl fest: „Auch im JEFTA-Abkommen mit Japan ist das Einfallstor für Lobbyisten vorgesehen.“
Die an die Handelskommissarin Cecilia Malmström und Bundeskanzlerin Angela Merkel gerichtete Mail-Aktion „Kurswechsel in der Handelspolitik“ ist seit Juli über 12.000 mal unterzeichnet worden. Ich habe sie erst wegen jüngsten Analyse wahrgenommen und mich sogleich beteiligt.
|||| Erste Proteste und Petitionen
… seit März 2014
Campact: Keine Geschenke für Monsanto, BASF & Co. – sei es TTIP-, CETA- oder Mercosur.Freihandelsabkommen: eine Übersicht bis 2022
… seit April 2014
Die Petition „TISA-Abkommen gefährdet Finanzmarktregulierung“ von Prof. Dr. Klaus Buchner, EU-Abgeordneter für die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP), nun bei change.org unter der Überschrift „TISA-Abkommen gefährdet Sozialstaat und Demokratie!“ beinhaltet ein aufschlussreiches Video, in dem in 5 Minuten TISA, ein internationales Dienstleistungsabkommen, erklärt wird. Diese Petition ist zwar geschlossen, doch Herr Buchner legt am 02.07.2016 nach (s. in der Chronologie unten). — TISA wird seit 2012 unter strengster Geheimhaltung verhandelt!
… seit August 2014
foodwatch, die essensretter: CETA stoppen, Präzedenzfall für TTIP verhindern — CETA wurde von 2009 bis 2014 geheim verhandelt, und TTIP wird seit 2013 nicht-öffentlich verhandelt.
… seit September 2014
Petition von Rettet den Regenwald e.V.: Kanada – Unter dem Wald nach Teersand buddeln? „Die Zukunft mit CETA: Das dreckigste Erdöl der Welt für Europa“
||| Der Zusammenschluss
… September/Oktober 2014
Der Deutschlandfunk titelte am 12.09.2014 einen Artikel: „Dämpfer für TTIP-Gegner: EU-Kommission gegen Europäische Bürgerninitiative“ – Hinter dem Antrag steht ein Zusammenschluss von mehr als 230 Organisationen aus 21 EU-Ländern, der mit der Sammlung von einer Million gültiger Unterschriften aus sieben Ländern die TTIP-Verhandlungen stoppen will. Die EU-Kommission weist die TTIP-Gegner immer wieder auf den Weg über den Europäischen Gerichtshof hin.
In der Folge ruft nach der Ablehnung durch die Europäische Kommission die nun selbstorganisierte EUROPÄISCHE BÜRGERINITIATIVE (EBI) ab Oktober zur Unterschrift auf.
… Unter Ausschluss der Öffentlichkeit
Avaaz: Petition Geheimes Abkommen TISA stoppen! wurde von rund 350.000 Menschen unterzeichnet – Einwendungen: Vorantreiben der Privatisierung von Wasserversorgung und Gesundheitswesen, Datenweitergabe. (Inzwischen gehe ich Avaaz aus dem Weg, weil diese Plattform – glaubhaft vermittelt – eher zur bloßen Meinungserhebung genutzt wird.)
„TISA ist der Versuch, außerhalb der Welthandelsorganisation WTO ein Abkommen zu verhandeln“, so tagesschau.de bereits am 19. Juni 2014, und zwar geheim zwischen 50 Staaten. Der Artikel beruht auf einem Geheimpapier, das dem NDR, WDR und der Süddeutschen Zeitung vorliegt.
Campact: „Ein neuer TTIP-Skandal: Konzerne und US-Regierung zensieren EU-Gesetze. ,Regulatorische Kooperation‘ nennt die EU-Kommission das in einem jetzt geleakten Papier.“ Welche Auswirkungen für EU-Gesetze dies bedeuten würde, wird in einem kurzen Erklävideo nähergebracht. Einige Tage vor dieser Veröffentlichung schrieb die Süddeutsche Zeitung am 27. Januar 2015: USA sollen EU-Gesetze beeinflussen
||| Entwicklung bis Februar 2017
… seit März 2015
Mehr Demokratie: Mitglieder führten erfolgreiche Unterschriftensammlungen in zahlreichen Städten quer durch Deutschland durch und trugen damit zu bisherigen 1,6 Mio Petitionsunterschriften bei. Hier kann durch Mitgliedschaft die Kampagne unterstützt werden.
foodwatch: Thilo Bode ist mit seinem am 9. März erschienenen Buch „TTIP – Die Freihandelslüge: Warum TTIP nur den Konzernen nützt – und uns allen schadet“ auf Lesetour.
„Deutsche sehen TTIP so kritisch wie keine andere Nation“, heißt es u.a. in der Welt unter der Überschrift „Kleine Firmen sind die Gewinner des Freihandels“. Es wird Angst geschürt, „kleinere Firmen können komplett den Anschluss verlieren“, und Kritikpunkte, wie z.B. die Gentechnik und die Befürchtung des Verlusts staatlicher Souveränität, kleingeredet. – Thilo Bode, studierter Volkswirt, keinesfalls gegen Freihandel, enthüllt unter Mitarbeit von Stefan Scheytt mit akribischer Quellenrecherche die Märchen und Lügen rund um die geheimen TTIP-Verhandlungen: „Es geht bei TTIP um die Verrechtlichung von Konzerninteressen, um die reale Gefahr, dass gesellschaftspolitische Errungenschaften Stück für Stück ausgehöhlt, Umwelt-, Verbraucherschutz- und Arbeitnehmerstandards eingefroren werden. TTIP würde das Recht der Europäischen Union und ihrer Mitgliedsstaaten einschränken, weiterhin autonom Gesetze zu beschließen, die mehr am Gemeinwohl orientiert sind als an Konzerninteressen.“ (S. 25)
… seit April 2015
LobbyControl startet eine Petition, die sich an die EU-Handelskommissarin Malmström wendet und Transparenz bei TISA fordert.
Lobbyismus wird auch deutlich bei den immer noch andauernden Verhandlungen um die Verlängerung der Zulassung des Pestizids Glyphosat (Monsanto), dessen Umwelt- und Gesundheitsschädlichkeit als weltweit meist gebrauchtes Gift in der Landwirtschaft immer wieder heruntergespielt oder geleugnet wird.
BUND startet eine Kampagne, die jedem ermöglicht, noch vor der Abstimmung des EU-Parlaments im Mai die Haltung seines EU-Abgeordneten zu TTIP abzufragen.
… seit Mai 2015
2.000.000 Millionen Unterschriften sind erreicht!
… Juni 2015
Vom 3.–7. Juni sammelte Mehr Demokratie auf dem Deutschen Evangelischen Kirchentag Unterschriften und diskutierte mit Vizekanzler Gabriel. Podiumsdiskussion: TTIP und die transatlantische Wertegemeinschaft, u.a. mit Lutz Güllner, stellv. Referatsleiter Generaldirektion Außenhandel EU-Kommission, und Peter Sparding, Transatlantic Fellow German Marshall Fund, Washington DC.
Aus einem WWF-Newsletter: „Neues Bündnis kündigt unter dem Motto „TTIP & CETA STOPPEN! – Für einen gerechten Welthandel!“ eine Großdemonstration für den Herbst an.“ Zum Mitmachen am 10. Oktober gab es hier weiterführende Informationen.
… Juli 2015
Campact: „Streng geheim verhandeln die EU und 23 weitere Staaten das Dienstleistungsabkommen TISA. Mit ihm wollen Konzerne eine neue Deregulierungs- und Privatisierungswelle durchsetzen und den Datenschutz aushöhlen.“ Petition: Den Geheimplan der Konzerne stoppen
Am umstrittensten sind die hinter verschlossenen Türen verhandelten Investorenschutzklausen (ISDS) aller Freihandelsverträge. Zu TTIP äußerte die EU-Außenkommissarin Cecilia Malmström in einem Spiegel-Interview, betitelt mit „Eine schweigende Mehrheit ist für TTIP“: „In den Fünfzigern, als das jetzige System kreiert wurde, sah man nicht die Notwendigkeit, die staatliche Gesetzgebungshoheit schützen zu müssen. Parallel denken wir über neue multilaterale System nach, eine Art UN-Investitionsgerichtshof – was natürlich länger dauert.“
… Ende September 2015
über 2.900.000 Millionen Unterschriften sind erreicht!
… Symbolische Übergabe am 7. Oktober 2015 in Brüssel
Übergabe von 3.263.920 Millionen Unterschriften aus 23 Mitgliedstaaten, in denen die Mindestquoren überschritten wurden – ein Novum! Dr. Michael Efler von Mehr Demokratie gibt dazu in Brüssel ein Video-Statement.
… 10. Oktober 2015 Großdemonstration gegen TTIP und CETA in Berlin
Die Werbekampagne des Bündnisses hatte durchschlagenden Erfolg. Rund 150.000 Menschen protestierten in Berlin. Ein Artikel mit Video vom 10.10.2015, dem Tag der Demo, auf Spiegel Online titelte „Massendemo gegen TTIP: So viele kamen noch nie“.
Am selben Tag veröffentlicht die WirtschaftsWoche ein Interview mit Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (leider ist die Seite nicht mehr erreichbar, Juni 2023), der meint: „Wir brauchen einen Handelsgerichtshof mit den USA“. Sigmar Gabriel wendet sich zwar gegen die „alten privaten und intransparenten Schiedsgerichtsverfahren“, doch grundsätzlich befürwortet er das transatlantische Freihandelsabkommen, denn es gehöre „zum Besten, das unserem Land gerade passieren kann – wenn die Politik zupackt und zuhört“.
… Im Dezember 2015
bezieht das Aktionsbündnis Stellung zu den politischen Verhandlungen um die Schiedsgerichtsbarkeit. Campact veröffentlicht stellvertretend das Video „Experten-Check: Was der Handelsgerichtshof in TTIP wirklich bedeutet“; Lobbycontrol schreibt zum Investorenschutz „ISDS-Reformagenda: ,In der Substanz ändert sich dadurch gar nichts.‘“
… 02. Dezember 2015
veröffentlicht Campact auf YouTube ein Video zum neu – an Stelle des Schiedsgerichtshofs – verhandelten Investment Court System – ICS (Investitionsgerichtshof), das die geplante Paralleljustiz in 3 Minuten erklärt … Klagen dürfen nur Konzerne, und zwar z.B. auf durch Verbraucherschutzmaßnahmen eines Staates entgangene Gewinne. Konzerne können nicht angeklagt werden …
… Im Januar 2016
Wie im letzten Jahr haben auch Bauern und Bäuerinnen gegen TTIP und AGRARINDUSTRIE unter dem Motto „Wir haben es satt“ zur Demonstration in Berlin aufgerufen. 2015 waren rund 50.000 Menschen dabei, dieses Mal ungefähr halb so viele. Die etwas hektische, sehr engagierte Rede von Pia Eberhardt (CEO) „STOPP TTIP – aktuelle Situation“ und die Vorträge vieler anderer Referenten sind bei YouTube aufgezeichnet.
… 02. März 2016
Die EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström verkündet das Ende der Nachverhandlungen über CETA. Das Umweltinstitut München schreibt: „Der nun ausverhandelte Sondergerichtshof steht nur international tätigen Konzernen zur Verfügung und schafft Sonderrechte, mit denen sie ihre Interessen durchsetzen können.“ Weitere Informationen, s. auch Erklärvideo von Campact unter 02. Dezember 2015 …
… im März 2016
Lobbycontrol plant mit Partnern aus ganz Europa die Veröffentlichung einer kritischen Studie über Lobbykratie (statt Demokratie) und eine europaweite Informations- und Mobilisierungstour. Danach wird ein „Preis für schlimmsten TTIP-Lobbyismus“ verliehen, über dessen Empfänger im Internet abgestimmt werden soll. Für diese m.E. sowohl wichtige als auch notwendige Aufklärungskampagne werden Spenden erbeten.
… 01. April 2016 – leider kein Aprilscherz
Campact veröffentlicht: „Investorenklagen trotz Nein des Bundestags möglich … Seit der CETA-Vertragstext mit seinen fast 1600 Seiten endgültig vorliegt, haben wir und unsere Partner im Bündnis TTIP Unfairhandelbar begonnen, uns durch das Konvolut zu wühlen. Die EU-Kommission macht es uns wohl absichtlich schwer, denn sie hat diesem umfangreichen Vertragstext keinen Index und kein Inhaltsverzeichnis beigefügt. Deshalb haben wir den verheerenden Artikel 30.8 auf Seite 228 des Textes auch jetzt erst entdeckt … CETA kann in Kraft gesetzt werden, ohne dass ein einziges Nationalparlament darüber abgestimmt hat! …“
… 18. April 2016 – VERFASSUNGSKLAGE zu CETA !!! –> Verhandlung 12. Oktober 2016 (s. Chronologie unten)
„Heute ist es soweit. Die größte Bürgerklage Deutschlands – eine Klage von nahezu 70.000 Menschen gegen CETA, das umstrittene Handelsabkommen zwischen der EU und Kanada – geht heute Nachmittag beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein.“ Dies schreibt die Initiatorin Marianne Grimmenstein – pensionierte Musiklehrerin und Mitglied bei Mehr Demokratie – der im Oktober 2014 bei Change.org auf den Weg gebrachten Petition „Bürgerklage gegen CETA“. (Ich bin eine der Klägerinnen, die eine Vollmacht übersandten.) Die Petition hat zu dem Zeitpunkt über 193.000 MitzeichnerInnen, Ende Mai sind es schon über 230.000. Marianne Grimmenstein teilt mit: „Prof. Dr. Andreas Fisahn von der Universität Bielefeld hat sich bereit erklärt, die neue Verfassungsbeschwerde gegen CETA zu verfassen und die Vertretung zu übernehmen.“ Sein Rechtsgutachten „Wesentliche Fragen einer Verfassungsbeschwerde gegen CETA“
„Zweite Bürgerklage gegen #CETA? Was hat es damit auf sich?“ Diese Fragen beantwortet Marianne Grimmenstein am 31. Mai in einer Neuigkeit zur Petition, weil am 30.5. eine zweite Bürgerklage von Campact, Foodwatch und mehr Demokratie initiiert wurde (s. unten). Sie ruft weiterhin am 3. Juni zu einer Briefaktion auf, die geleitet ist von dem Gedanken „Keine Wiederwahl der EU-Abgeordneten, die Ja zu CETA/TTIP sagen!!“
Anfang März starteten Marianne Grimmenstein und Martin Patzlaff gemeinsam eine weitere Petition auf Change.org „Einblick für alle in die TTIP-Unterlagen Jetzt erst recht“, die sich an Sigmar Gabriel richtet. Auch hier ist die Resonanz groß. Sie wurde in wenigen Wochen von über 160.000 UnterstützerInnen unterschrieben.
Die Unterzeichnenden werden bei beiden Petitionen mit Neuigkeiten auf dem Laufenden gehalten.
Am 18. Mai bedankte sich das Referat LB 3 – Bürgerdialog vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bei allen, die Sigmar Gabriel eine Mail gesandt hatten:
„Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre E-Mail an Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel. Sie und weitere Bürgerinnen und Bürger, haben die Sorge geäußert, dass die demokratische Legitimation des geplanten Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA) gefährdet wird, wenn es vorläufig bereits Anwendung findet.
Hierzu möchten wir Ihnen gerne antworten.Über die vorläufige Anwendung von Teilen von CETA entscheiden die demokratisch gewählten Abgeordneten des Europäischen Parlaments und der EU-Handelsministerrat (und somit die Mitgliedstaaten). Das heißt: Ohne eine Zustimmung von Parlament und Rat kann CETA nicht vorläufig angewendet werden. Aus der Vergangenheit wissen wir, dass das Europäische Parlament seine Verantwortung sehr ernst nimmt. Es hat bereits Abkommen abgelehnt, die seinen Ansprüchen nicht genügten.
Falls die EU-Kommission dem Rat (und somit den Mitgliedstaaten) vorschlagen wird, CETA vorläufig anzuwenden, wäre dies kein Novum. Die vorläufige Anwendung völkerrechtlicher Verträge der EU ist im EU-Verfassungsrecht vorgesehen und entspricht der üblichen, langjährigen Praxis der EU-Freihandelsabkommen. Sie bezieht sich immer nur auf diejenigen Teile des Abkommens, die eindeutig in der ausschließlichen EU-Zuständigkeit liegen und die Kompetenzen der Mitgliedstaaten nicht berühren. Eine Vorfestlegung für ein Inkrafttreten des gesamten Abkommens wird nicht getroffen.
Die Teile des Freihandelsabkommens, für die die Mitgliedstaaten zuständig sind, können erst nach dem erfolgreichen Abschluss der nationalen Ratifizierungsverfahren in Kraft treten. Das heißt: Das gesamte Abkommen kann erst dann vollständig in Kraft treten, wenn alle nationalen Parlamente der 28 EU-Mitgliedstaaten – auch Bundestag und Bundesrat in Deutschland – ihm zugestimmt haben. Stimmen Bundestag und Bundesrat dem Abkommen nicht zu, kommt es endgültig nicht zu Stande. Damit sind auch die Teile, die in die Kompetenz der EU fallen, nicht mehr anwendbar.
Die Investitionsschutzbestimmungen sind von der vorläufigen Anwendung ausgenommen, weil eben hier auch mitgliedstaatliche Kompetenzen betroffen sind. Damit wird der Teil, der politisch besonders kontrovers ist, ohne Zustimmung des Bundestages und Bundesrates zu CETA nicht zur Anwendung kommen.
Weitere Informationen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um das Freihandelsabkommen CETA haben wir hier für Sie zusammengestellt: http://bmwi.de/DE/Themen/Aussenwirtschaft/Freihandelsabkommen/ceta.html“
… 23. April 2016 – Großdemonstration in Hannover – einen Tag vor der Eröffnung der Hannover Messe durch Angela Merkel und Barack Obama
Nur zwei der beteiligten Organisationen, die zur Teilnahme aufrufen und um Spenden für Aktionen bitten:
Mehr Demokratie — „… auf der Messe 2016 in Hannover will die Industrie für TTIP werben. Sie verharrt auf dem Standpunkt, dass TTIP das Wohl der Menschen steigern würde. Doch viele Menschen sowie kleinere und mittlere Unternehmen lehnen TTIP ab, denn sie sehen ihre Interessen und die Demokratie in Gefahr.“
Campact — „Ende April kommt US-Präsident Obama nach Hannover, um mit Kanzlerin Merkel gegen alle Widerstände TTIP durchzudrücken – und eine große Werbeshow dafür abzuziehen. Doch das lassen wir nicht zu: Mit Zehntausenden wollen wir am 23. April auf die Straße gehen und so die Bilder des Tages prägen.“
Ich erfuhr, wenn man so will, auf der Großdemonstration die von der EU-Kommission gestoppte EBI (Europäische Bürgerinitiative), kaufte in Lüneburg eine Busfahrkarte bei den Grünen, holte mir einen Banner bei Mehr Demokratie und lief auf der Demo-Route überwiegend im Campact-Block mit.
In den Reden vor dem Start der Rundlaufs kamen alle Protestpunkte zur Sprache. Herausragend waren für mich die Reden von Georg Janßen als Vertreter der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft gegen Rassismus, für einen fairen Welthandel und gegen Gentechnik, von Niesco Dubbelboer als Koordinator von Meer Democratie Niederlande zum Volksentscheid und von Hubert Weiger als Vorsitzender des Bunds für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) insbesondere über die fiese Rolle der Investitionsgerichtsbarkeit.
Die Demonstration verlief mit 90.000 TeilnehmerInnen heiter bis fröhlich. Das zeigen beispielhaft diese Videos von Mehr Demokratie und Die Linke.
… Kolumbien —> Freihandelsabkommen mit den USA und Kanada unter Vereinbarung privater Schiedsgerichte – Ein Beispiel dafür, was mit den Investitionsgerichten geplant ist
Rettet den Regenwald startete im April eine Petition: „In Kolumbien wollen zwei Bergbaufirmen aus den USA und Kanada den Goldabbau in einem Nationalpark im Amazonasgebiet durchsetzen. Mit einer Milliarden-Klage vor einem privaten Schiedsgericht in Texas versuchen sie den Staat in die Knie zu zwingen … Sie nutzen dazu die Freihandelsabkommen, die Kolumbien mit den USA und Kanada geschlossen hat. Diese sehen vor, dass ausländische Firmen den Staat vor privaten Schiedsgerichten verklagen können, etwa weil Arbeits-, Umwelt- oder Sozialstandards ihre zukünftigen Profite schmälern.“ Hier geht es zur Zusammenfassung aus dem September 2024.
… der Mai 2016 ist mit LEAKS zu TTIP gekommen
Greenpeace veröffentlicht 240 Seiten brisante Geheimdokumente. Auszug aus der Rundmail an seine AbonnentInnen: „Entgegen aller bisherigen Aussagen der Verhandler wird in den jetzt öffentlich gewordenen Dokumenten eines klar: Es soll bei TTIP auch eine so genannte zurückgewandte Beurteilung von bestehenden Regularien geben. Und falls diese Regularien den Handel behindern, sollen sie auch zurückgenommen werden können (Chapter Regulatory Cooperation, Article 15 und 16).“
Die Süddeutsche berichtet am 01.05. „Geheime TTIP-Beiträge enthüllt“ und legt am 02.05. nach mit „TTIP – Amerika macht Druck wie nie“ – zwei Artikel, in denen die Repressalien und Forderungen in den Verhandlungen seitens Amerikas offengelegt werden. Und am 03.05. veröffentlicht sie Abschriften bislang geheimer TTIP-Verhandlungspapiere.
Am 26. Mai startet diese Kampagne auf OpenPetition (aktiv bis 25.11.): „SPD-Mitglieder gegen CETA & TTIP für eine ökologisch-soziale Handels- und Wirtschaftspolitik“. Aus der Begründung: „Die SPD muss jetzt die Reißleine ziehen, ehe durch das vorläufige Inkraftsetzen von CETA Fakten geschaffen werden, die später kaum zu korrigieren sein werden. Als SPD-Mitglieder fordern wir die Parteiführung auf, CETA und TTIP jetzt zu stoppen! Wir fordern alle politischen Entscheidungsträger auf, CETA zu verhindern und sich für einen Abbruch der Verhandlungen über TTIP einzusetzen!“
… 30. Mai 2016 – Vollmachtensammlung für eine weitere Verfassungsbeschwerde gegen CETA
Campact, Foodwatch und Mehr Demokratie: „Das Freihandelsabkommen CETA zwischen der EU und Kanada wurde im Geheimen ausgehandelt. Jetzt droht CETA sogar in Kraft zu treten, noch bevor ein einziges Parlament in den Mitgliedstaaten seine Zustimmung erteilt hat.
Wir – ein Bündnis der Organisationen Campact, foodwatch und Mehr Demokratie – halten CETA nicht nur für demokratiepolitisch gefährlich, sondern auch für verfassungsrechtlich bedenklich. Deswegen wenden wir uns an das Bundesverfassungsgericht: Wir wollen überprüfen lassen, ob die vorläufige Anwendung und CETA selbst mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Seien Sie dabei!“
Unter dem Link „Mehr Informationen“ befindet sich auch dieser wichtige Hinweis:
Gibt es nicht bereits eine Verfassungsbeschwerde gegen CETA?
Mitte April 2016 hat die Lehrerin Marianne Grimmenstein bereits eine Beschwerde initiiert. Sie wurde beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) „vorsorglich als Schutzschrift“ eingereicht, wie der Prozessbevollmächtigte Prof. Dr. Andreas Fisahn in den Medien zitiert wurde. Das Verfassungsprozessrecht sieht allerdings keine „Schutzschriften“ vor. Dies war nicht der erste Versuch einer Verfassungbeschwerde: Bereits im August 2014 hatte Marianne Grimmenstein eine Beschwerde gegen CETA beim BVerfG eingereicht, die aber nicht zur Entscheidung angenommen wurde …
Kann ich mich an mehreren Verfassungsbeschwerden beteiligen?
Leider ist es nicht möglich, zur gleichen Problematik mehrere Verfassungsbeschwerden zu unterstützen. Wer sich zum Beispiel bereits an der Verfassungsbeschwerde von Frau Grimmenstein gegen CETA beteiligt, kann die Massenbeschwerde „Nein zu CETA“ nicht unterzeichnen. Wenn jemand trotzdem beide Verfahren unterstützt, wird die zeitlich spätere Beschwerde dieser Person nicht akzeptiert. Grundsätzlich ist es jedoch möglich, jederzeit die Unterstützung für Beschwerden zurückzuziehen.
… Juni 2016 – E-Mail-Aktionen an Abgeordnete gegen Unkenntnis und Ignoranz von CETA
Sigmar Gabriel reagierte zwar bei Twitter auf die E-Mail-Aktion „Schreiben Sie jetzt Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD): Kein Wortbruch bei CETA, Herr Minister!“ vom Umweltinstitut, an der sich über 40.000 Menschen beteiligten: „Die BuReg ist sich einig: #CETA ist gemischtes Abkommen. Ohne Zustimmung Bundestag & Bundesrat kann es deshalb kein Ja aus Deutschland geben.“ Doch er ging nicht auf die Forderung ein.
Lobby-Control startet die Aktion, von Abgeordneten den CETA-Check zu fordern: „Nur wenige Parlamentarier kennen den 1.500 Seiten starken CETA-Vertrag. Verhandler und Lobbyisten setzen darauf, dass viele nicht genau hinschauen und das Abkommen durchwinken. Es ist an uns dafür zu sorgen, dass sich unsere gewählten Vertreter kritisch mit CETA auseinandersetzen.“
Mehr Demokratie setzt sich mit einem Aufruf für den Volksentscheid ein: „Wir wollen die EU demokratisch beeinflussen und weiterentwickeln. Wir wollen über wichtige Fragen wie EU-Integration oder Freihandelsverträge wie CETA und TTIP selbst abstimmen. Wir fordern die Einführung bundesweiter Volksabstimmungen. SPD und CSU haben 2013 die Einführung bundesweiter Volksentscheide gefordert, die CDU hat sich dem verweigert. Nun ist es Zeit: Wir fordern den Bundestag auf, bundesweite Volksentscheide jetzt einzuführen.“
28./29. Juni 2016 – EU-Kommissar Jean-Claude Juncker tritt ins Fettnäpfchen
Auf dem EU-Gipfel verkündet Juncker, „dass es beim Freihandelsabkommen mit Kanada reiche, dass Brüssel dies beschließe“, so die die Welt am 29. Juni unter der Überschrift „,Schnurzegal‘-Juncker erzürnt deutsche Politiker“. Nicht nur das deutsche Parlament reagiert fassungslos. Sigmar Gabriel hatte bisher gegen Kritiker immer eingewandt, dass der Bundestag zunächst CETA zustimmen müsse, bevor er TTIP zustimmen könne (s.o. Mail vom 18. Mai, Referat LB 3 – Bürgerdialog vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, unter der Überschrift zum 18. April 2016 – VERFASSUNGSKLAGE gegen CETA!!!).
Rückblick: In dem taz-Artikel von Kai Schöneberg vom 22.09.2014 „Rückschlag für Freihandelsabkommen – Bundesregierung legt CETA auf Eis“ wird konstatiert, dass ein im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums veröffentlichtes Gutachten zu dem Ergebnis kommt, dass CETA von allen 28 EU-Staaten ratizifiert werden müsse und Brüssel den Vertrag mit Kanada nicht alleine abschließen dürfe. – Zur Erinnerung: CETA wurde von 2009 bis 2014 geheim verhandelt!
… Juli 2016 – Aufruhr erzeugt Bewegung
Jean Claude-Juncker reagiert auf die Kritiker aus den Landesparlamenten gemäß Welt vom 01.07. (Artikel-Überschrift „Nach ,Schnurzegal‘ droht Ceta nun die Hängepartie“) folgendermaßen: „Er selbst habe keine Präferenz, auf welchem Weg das Abkommen verabschiedet werde – in den nationalen Parlamenten oder durch das Europäische Parlament und die EU-Staaten. Es sei ihm ,relativ schnurzegal‘.
Die EU-Staaten sind nicht an das Urteil der Kommission gebunden. Sie können auf einstimmigen Beschluss das Handelsabkommen zu einem ,gemischten Abkommen‘ erklären, das auch den Weg durch die nationalen Parlamente durchläuft.“
Prof. Dr. Klaus Buchner MdEP (ÖDP) aktualisiert seine inzwischen geschlossene Petition vom April 2014 auf change.org mit weiterführenden Links um „Volksantrag gegen CETA in Baden-Württemberg & Bayern!“
Campact teilt mit: „… am 16. Juli, starten wir mit einem Aktionstag ein Volksbegehren gegen CETA in Bayern. Voraussichtlich nächstes Jahr sollen dann binnen 14 Tagen fast eine Million Bayern in ihren Rathäusern für das Volksbegehren unterschreiben. Damit die CSU im Bundesrat CETA ablehnen muss.“ Schließlich verteilten sich über 500 Infostände über ganz Bayern. Der Aktionstag wurde zum Erfolgstag.
„Dieses CETA-Gutachten bereitet Bürgermeistern schlaflose Nächte“ blogt Campact am 20. Juli … Winfried Kretschmann, Ministerpräsident von Baden-Württemberg, beauftragte Professor Dr. Martin Nettesheim, Lehrstuhlinhaber für Staats- und Verwaltungsrecht, Europarecht und Völkerrecht an der Universität Tübingen, mit der Untersuchung der Auswirkungen von CETA auf den politischen Gestaltungsspielraum von Ländern und Gemeinden. Das Gutachten aus dem März 2016 wurde monatelang geheim gehalten.
Professor Nettesheim schreibt in der einleitenden Summary (Link zum Gutachten aus der Campact-Veröffentlichung):
1. CETA lässt den politischen Gestaltungsspielraum der Länder und Gemeinden in der Bundesrepublik Deutschland nicht unberührt. Dies gilt auch dann, wenn man in Rechnung stellt, dass diese Verbände in den von CETA erfassten Sachbereichen nur beschränkte Handlungskompetenzen haben und vielfältigen grundgesetzlichen, gesetzlichen und EU-rechtlichen Bindungen unterliegen.
2. Die Freiheit der Länder und Gemeinden, den Bürgerinnen und Bürgern umfassende, effiziente und kostengünstige Leistungen der Daseinsvorsorge zu erbringen, wird durch die in CETA begründete Freiheit zur Niederlassung kanadischer Unternehmen berührt. Eine umfassende Freistellung von Dienstleistungen des Allgemeininteresses findet sich in CETA nicht. Die Ausschlussklauseln und die Vorbehalte, die sich im Vertragstext und in Erklärungen der EU und Deutschlands finden, erfassen nur Teilbereiche. Der Vorbehalt zugunsten der „governmental authority“ ist überprüfungsbedürftig. Auch die Vorbehalte zugunsten der „public utilities“ und der „social services“ leiden unter Unklarheit …
… September 2016 – Geheimpapiere zum Dienstleistungsabkommen TISA von Wikileaks veröffentlicht
Die Süddeutsche Zeitung berichtet im September, dass die Verhandlungen von 23 Mitgliedern unter dem Dach der WTO offenbar sehr weit gediehen sind – mit Link zu den bei Wikileaks veröffentlichten geheimen Vertragsdokumenten. Eines der Mitglieder ist die gesamte EU, vertreten von der EU-Kommission! Bei TISA geht es um den Handel mit Dienstleistungen: Nahverkehr, Gesundheitssektor, Banken, Bildung, IT, Logistik und Beratung. Auf die verhandelnden Mitglieder „entfallen 70 Prozent der globalen Dienstleistungen. Eine große Debatte aber findet nicht statt. Dabei stellen Servicebranchen drei Viertel der europäischen Wirtschaftsleistung – und drei Viertel aller Jobs.“
Interessant sind die Ausführungen der taz im Oktober. In diesem Artikel wird auf Täuschungen in den Definitionen für öffentliche Dienstleistungen im „allgemeinen Haupttext des geplanten Abkommens“ hingewiesen, die den Behauptungen der EU-Kommission und der Bundesregierung widersprechen.
Die EU-Kommission (ec.europa.eu/trade/policy/in-focus/tisa/index_de) behauptet wie bei allen Freihandelsabkommen, dass die Liberalisierung des Handels mit Dienstleistungen zu mehr Wachstum und Beschäftigung führen wird. Leider ist die ursprüngliche Verlinkung zur Behauptung seit Oktober 2022 ungültig, deshalb hier zum vertiefenden Lesen die Vorschläge aus der September-Tagung, die Anfang Oktober mit weiteren Verlinkungen veröffentlicht wurden.
Ich finde es völlig abnorm, dass im Geheimen das Leben der überwältigenden Mehrheit der Weltbewohner von einer geld- und machtdominanten Minderheit direkt untereinander und damit hinterrücks für den Rest der Welt verregelt werden soll.
… 17. Sept. 2016 – zeitgleich sieben Groß-Demos in Berlin, Hamburg, Köln, Frankfurt, Stuttgart, Leipzig und München
Campact und andere rufen zum Spenden für dieses unglaublich große Projekt auf. Der bundesweite Trägerkreis aus 26 Organisationen gibt unter dem Motto „Stop CETA TTIP“ auf einer gemeinsamen Website detaillierte Informationen. Zuvorderst: „Mehr als drei Millionen Menschen unterschrieben die selbstorganisierte europäische Bürgerinitiative gegen TTIP und CETA. Die Unterschriften überreichten wir an den damaligen Präsidenten des Europäischen Parlaments Martin Schulz.“
320.000 Menschen waren dabei:
70.000 in Berlin – ein YouTube-Video aus Berlin vom Tagesspiegel
65.000 in Hamburg
55.000 in Köln
50.000 in Frankfurt
40.000 in Stutgart
15.000 in Leipzig
25.000 in München
Am Vortag, 16. Sept. 2016, begann der EU-Gipfel in Bratislava, auf dem die Handelsminister beschlossen, dass CETA Ende Oktober unterschrieben wird, die Ratifizierung für Anfang 2017 vorgesehen ist. Am 13. Oktober will das Bundesverfassungsgericht über die beiden Verfassungsbeschwerden gegen CETA entscheiden (s. oben 18. April 2016). EurActiv am 23. Sept. weiterhin: „In einer medienwirksamen Aktion hatten Ende August die Organisationen Campact, Foodwatch und Mehr Demokratie eine Massenklage mit nach eigenen Angaben 125.000 Unterzeichnern eingereicht. In einer privaten Initiative reichte die Lüdenscheider Musiklehrerin Marianne Grimmenstein weitere 68.000 Beschwerden ein. Inzwischen wurde ihre Petition nach Angaben auf ihrer Internetseite von 244.000 Menschen unterzeichnet.“
Bereits im Juni beteiligte ich mich am CETA-Check von Abgeordneten zu dem Lobbycontrol und Greenpeace aufgerufen hatten, und sandte eine E-Mail mit Fragen an meinen MdEP Knut Fleckenstein von der SPD. Am 1. Oktober erhielt ich diese Mail, in der vier Fragen beantwortet sind:
1. In Zukunft sollen Wirtschaftsvertreter bei geplanten Gesetzesvorhaben mitreden dürfen. Wie hoch bewerten Sie die Gefahr, dass europäische Standards wie das Vorsorgeprinzip dadurch aufgeweicht werden?
Die Formulierung „In Zukunft sollen Wirtschaftsvertreter bei geplanten Gesetzesvorhaben mitreden dürfen“ lässt für mich unklar, was Sie damit meinen. Ich nehme an, dass Sie auf den Ansatz der regulatorischen Zusammenarbeit anspielen (right to regulate). Ziel der Regulierungszusammenarbeit in CETA ist die Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Regulierungsbehörden auf freiwilliger Basis (Art. 21.2). CETA sieht jedoch ausdrücklich vor, dass die Regulierungszusammenarbeit nicht das Recht der Vertragsparteien einschränkt, ihre jeweiligen gesetzgeberischen Maßnahmen selbst zu entwickeln und durchzuführen. Das einzurichtende Forum der Regulierungskooperation dient somit lediglich als Kooperationsforum, dem Beamte der kanadischen Regierung und der Europäischen Kommission angehören. Sie dienen dabei ausschließlich ihren jeweiligen (mitglieds-)staatlichen Interessen. Interessenvertreter der Wirtschaft, der Gewerkschaften oder von Nicht-Regierungsorganisationen können zwar zu den Sitzungen eingeladen werden, eine formale Mitgliedschaft ist aber nicht möglich (Art. 21.6 Abs. 3). Wirtschaftsvertreter dürfen also mitreden, haben aber keine Entscheidungskompetenz. Das ist übrigens ein ganz normaler Vorgang bei der Erarbeitung von Gesetzesvorhaben, sowohl auf europäischer Ebene als auch im Bundestag und in den Ländern.
Europäische Standards wie das Vorsorgeprinzip werden somit auf keinen Fall aufgeweicht. Das Vorsorgeprinzip ist im europäischen Primärrecht in Form des Artikels 191 AEUV verankert und kann somit durch einen völkerrechtlichen Vertrag wie CETA nicht abgeschafft oder eingeschränkt werden.
2. Wenn es nach der EU-Kommission geht, soll CETA vorläufig in Kraft treten, bevor der Bundestag über das Abkommen entschieden hat. Halten Sie das für richtig?
Die vorläufige Anwendung von völkerrechtlichen Abkommen besteht seit Beginn des modernen Völkerrechts und ist gerade bei Handelsabkommen übliche Praxis. Im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) ist dies im Artikel 218 Absatz 5 vorgesehen. Dieses Instrument wurde so durch den Bundestag beschlossen und nach bundesverfassungsgerichtlicher Prüfung im Lissabon-Urteil rechtlich gedeckt.
Im konkreten Fall hat die Kommission das CETA-Abkommen als gemischtes Abkommen eingestuft, was wir als Sozialdemokratinnen und -demokraten begrüßen. Das bedeutet, dass sowohl das Europäische Parlament als auch die nationalen Parlamente (in Deutschland Bundestag und Bundesrat) über CETA abstimmen werden. Das Europäische Parlament stimmt dabei über die Inhalte ab, die ausschließlich in EU-Zuständigkeit fallen. Bundestag und Bundesrat votieren über die Kapitel, die nationalstaatliche Angelegenheiten, wie zum Beispiel die öffentliche Daseinsvorsorge, Gesundheit und Bildung, betreffen. Die EU kann nur über die vorläufige Anwendung der Bereiche entscheiden, die eindeutig in der Zuständigkeit der Europäischen Union liegen (daher würde Kapital 8 zum Investitionsschutz eher keine vorläufige Anwendung erfahren).
Die vorläufige Anwendung, auf die Sie anspielen, bedeutet also, dass nur jene Teile vorläufig angewendet werden können, die nicht in die nationale Zuständigkeit fallen, und auch nur sofern das Europäische Parlament dies gebilligt hat. Die vorläufige Anwendung wird erst mit der Zustimmung durch das Europäische Parlament wirksam, sodass die vorläufige Anwendung auf europäischer Ebene parlamentarisch und somit demokratisch abgesichert ist. Dies entspricht der europäischen Rechtspraxis und dient der Handlungsfähigkeit der EU, da sich der Ratifizierungsprozess in den einzelnen Mitgliedstaaten über mehrere Jahre erstrecken wird. Teile von CETA, die nationalstaatliche Interessen berühren, sind damit von der vorläufigen Anwendung ausgenommen.
3. CETA gibt Konzernen Sonderklagerechte, wenn sie ihre Investitionen durch neue Gesetze zum Schutz von Umwelt und Gesundheit gefährdet sehen. Halten Sie das für richtig?
Das Investitionsschutzkapitel ist ein strittiger Punkt im CETA-Abkommen, und auch ich sehe das Sonderklagerecht kritisch. Investitionsschutzvorschriften sind in einem Abkommen zwischen Kanada und der EU nicht zwingend erforderlich. Dank des Drucks der sozialdemokratischen Handelsminister in der EU und der Sozialdemokraten im Europäischen Parlament ist es dennoch gelungen, den eigentlich bereits ausverhandelten CETA-Text von 2014 im Investitionskapitel substantiell zu verändern und zu verbessern. CETA hat nun ein neues Modell für einen rechtsstaatlichen und öffentlich legitimierten Gerichtshof bei Investitionsstreitigkeiten, der laut der Kommission auch Grundlage für künftige Abkommen sein soll. Es soll ein öffentlicher Investitionsgerichtshof mit einem Pool von 15 Richtern eingeführt werden (fünf EU-Richter, fünf kanadische Richter und fünf aus Drittstaaten). Diese werden von den Vertragsparteien, also der EU und Kanada, nominiert, müssen höchste Anforderungen erfüllen und dürfen ausschließlich in dieser Funktion tätig sein. Das bedeutet die Abkehr von den bislang existierenden privaten Schiedsgerichten und den Anfang eines Prozesses, an dessen Ende ein global gültiger internationaler Handels- und Investitionsgerichtshof stehen könnte.
Auch das Recht von Staaten, im Sinne des Allgemeinwohls zu regulieren, bliebe bei der Einführung öffentlicher Schiedsgerichte unangetastet, inklusive der „Nicht-Stabilisierungsklausel“, die besagt, dass eine Änderung des regulatorischen Umfelds kein Klagegrund ist. Investoren können demnach nicht davon ausgehen, dass das regulative Umfeld, in das sie investiert haben, immer gleich bleibt. Zudem wurden die Standards eng definiert, um sicherzustellen, dass nur offensichtliches, willkürliches Verhalten und Diskriminierung Gegenstand einer Klage sein können. Konzerne haben keine Sonderklagerechte, wenn ihre Investitionen durch neue Gesetze gefährdet werden, die den Schutz der Umwelt und der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger zum Ziel haben.
Trotz der klaren Fortschritte gibt es auch noch Punkte, die wir im weiteren parlamentarischen Prozess genau prüfen und weiterentwickeln müssen. Die Unabhängigkeit der Richterinnen und Richter muss hieb- und stichfest sein, und die Gehaltsfrage dieser Richterinnen und Richter muss geklärt sein. Ebenso müssen im Sinne der Transparenz uneindeutige Rechtsbegriffe präzisiert werden.
4. In Kanada gehören gentechnisch veränderte Lebensmittel und Fleisch von Tieren, die mit Hormonen behandelt wurden, zum Alltag. Die Kennzeichnungspflicht ist wesentlich schwächer als in der EU. Glauben Sie, dass in Zukunft diese Produkte auf den europäischen Markt kommen?
CETA bekräftigt die Möglichkeit, weiterhin handelsbeschränkende Maßnahmen für den Schutz menschlichen Lebens, der Gesundheit, der Umwelt sowie von Tieren und Pflanzen zu erlassen (Art. 28.3). Es ist die klare Position der EU, das Vorsorgeprinzip zu verteidigen und zu schützen, wie es auch in der Vergangenheit auf WTO-Ebene immer geschehen ist (beispielsweise im Streit über das Asbestverbot oder den Hormoneinsatz in der Rinderzucht). Darüber hinaus gibt es seit 2009 einen Biotech-Dialog EU-Kanada. Fragen von gegenseitigem Interesse im Bereich Biotechnologie werden hier regelmäßig erörtert. Dabei ist völlig klar, dass die EU geltende Rechtsvorschriften zu gentechnisch veränderten Organismen (GMO) nicht ändern oder ihre Rechtsposition aufgeben wird. Das Vorsorgeprinzip ist zudem im EU-Primärrecht (Art. 191 AEUV) verankert und kann daher nicht durch CETA oder ähnliche völkerrechtliche Verträge abgeschafft oder eingeschränkt werden.
Nach wie vor gibt es zwischen Kanada und der EU unterschiedliche Ansätze, aber grundsätzlich gilt: Das Vorsorgeprinzip im Verbraucherschutz, das sich in Europa bewährt hat, bleibt unangetastet. Gentechnik wird durch CETA nicht eingeführt, es bleibt bei den europäischen Zulassungsverfahren.
Abschließend
Die öffentliche Kritik an CETA ist an einigen Stellen berechtigt, an anderen aber leider oft unsachlich und überzogen. Klar ist, dass wir, die sozialdemokratischen Abgeordneten des Europäischen Parlaments, das CETA-Vertragswerk in der aktuellen Form ablehnen würden, da es zentrale Forderungen des SPD-Parteikonventsbeschlusses nicht berücksichtigt. So sind insbesondere Nachverhandlungen beim Investitionskapitel, dem Negativlistenansatz und im Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge notwendig. An die jetzt bevorstehenden Nachverhandlungen haben wir klare Erwartungen, und erst wenn diese erfüllt sind, werden wir uns als europäische Sozialdemokraten erneut mit dem Text befassen und ihn nochmals sorgfältig prüfen. Wir werden als Abgeordnete des Europäischen Parlaments alle unsere Möglichkeiten nutzen, um die offenen und strittigen Fragen im Sinne der europäischen Bürgerinnen und Bürger und unter Einbezug der Zivilgesellschaft abschließend zu klären.
Ich bin sehr stolz darauf, dass sich meine Partei – als einzige – trotz des immensen öffentlichen Drucks die Zeit nimmt, die einzelnen Aspekte dieses wichtigen Abkommens sorgfältig abzuwägen und zu diskutieren. Ebenso wie wir ein „Ja“ zu CETA in der jetzigen Form für falsch hielten, wäre ein generelles „Nein“ verfrüht. Schließlich würde es uns der Möglichkeit berauben, mit der neuen und aufgeschlosseneren kanadischen Regierung nachzuverhandeln und am Ende ein Ergebnis zu erzielen, das dazu beiträgt, für fairere Regeln auf den globalen Märkten zu sorgen.
… 12. Oktober 2016 – Verhandlung der Bürgerklagen gegen CETA
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe befasst sich mit der von Marianne Grimmenstein im Oktober 2014 initiierten und im April 2016 eingereichten Bürgerklage, an der ich mich mit nahezu 70.000 Menschen beteilige. Die Petition hat seit dem April beinahe 80.000 UnterzeichnerInnen hinzugewonnen und kann immer noch mitgezeichnet werden! Ich bin dermaßen gespannt auf das Urteil …
Am selben Tag übergaben Aktivisten von BUND, Campact, foodwatch, Greenpeace und Mehr Demokratie dem Bundeskanzleramt 337.000 Unterschriften.
… 13. Oktober 2016 – Urteil mit Maßgaben für die Bundesregierung
Die Eilanträge zu Verfassungsbeschwerden hat das Bundesverfassungsgericht vorerst abgelehnt. Die Bürgerklagen werden später noch verhandelt. Das Bundesverfassungsgericht gab der Bundesregierung mit einschränkenden Maßgaben grünes Licht für den EU-Kanada-Gipfel zum CETA-Abkommen in Brüssel, der am 27.10. stattfindet. „Die Bundesregierung muss … dafür sorgen, dass dabei bestimmte Bedingungen eingehalten werden. Unter anderem muss sichergestellt sein, dass Deutschland aus dem Abkommen trotz vorläufigen Inkrafttretens notfalls wieder herauskäme“, so die Welt unter der Überschrift „Karlsruhe lehnt Eilanträge gegen Ceta-Zustimmung ab“ und Spiegel Online berichtet: „Die Bundesrepublik soll deshalb bei der Unterzeichnung verbindlich erklären, dass Deutschland von einem einseitigen Kündigungsrecht ausgeht.“ Hier die Pressemitteilung vom Bundesverfassungsgericht.
Am 15. Oktober übergab das Umweltinstitut München dem bayerischen Innenministerium 85.000 Unterschriften für die Zulassung eines Volksbegehrens gegen CETA. Für ein Volksbegehren sind nur 25.000 Unterschriften nötig! Im Newsletter vom selben Tag heißt es: „Damit geht unser Volksbegehren in die nächste Phase: Im nächsten Schritt müssen Anfang 2017 innerhalb von nur zwei Wochen fast eine Million Bayerinnen und Bayern in ihr Rathaus gehen und das Volksbegehren persönlich unterstützen. Dann kommt es zu einer bindenden Volksabstimmung.
Wenn wir die gewinnen, muss die bayerische Staatsregierung im Bundesrat gegen das Abkommen stimmen. Dann können wir in einem Jahr sagen: Wir haben CETA gemeinsam zu Fall gebracht.
Auch in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein haben sich Volksinitiativen gegen CETA gegründet. Das Ziel ist auch hier: Mit direkter Demokratie sollen die Landesregierungen dazu gebracht werden, das Abkommen im Bundesrat abzulehnen. Wir unterstützen die Volksinitiativen mit Geld, Logistik und durch die Verbreitung in unserem Newsletter.“ Hier geht es zu Mitmach-Aktionen, zum Infomaterial und Newsletterabonnement 😉
… 21.–29. Oktober 2016 – Medienresonanz
Das Zustandekommen des Freihandelsabkommens wird immer kippeliger. Denn in Belgien stimmte das Regionalparlament der Region Wallonie mit großer Mehrheit für die Ablehnung von CETA durch die belgische Zentralregierung. Wie tagesschau.de am 14.10. mitteilt, bestehen über den Abstimmungsmodus für eine gültige Ratifizierung juristische Unsicherheiten – auch in der EU-Kommission. Ganz anders liest sich das in einem Spiegel-Artikel vom 21.10.: „Mit 3,5 Millionen Einwohnern stellt die Wallonie weniger als ein Prozent der EU-Bevölkerung. Sollte es der EU allerdings nicht gelingen, die Region für Ceta zu gewinnen, droht ein Dominoeffekt: Belgiens Zentralregierung kann Ceta nur durchwinken, wenn die Wallonie zustimmt. Ohne Belgiens Ja kann aber auch die EU das Abkommen nicht unterschreiben. Die Unterzeichnung mit Kanada ist für den 27. Oktober angesetzt.“ Die FAZ berichtet über den Stand der Verhandlungen: „Die Kommission und die kanadische Regierung hatten am Donnerstag neue Vorschläge vorgelegt, um den Ministerpräsidenten des französischsprachigen, wirtschaftsschwachen Walloniens, den Sozialisten Paul Magnette, zum Einlenken zu bewegen. In der auch auf Drängen der deutschen SPD vereinbarten Zusatzerklärung sollte unter anderem nochmals und noch deutlicher klargestellt werden, dass Ceta nicht zur Senkung von Umwelt- und Sozialstandards führen darf, die nationalen Sozialsysteme nicht angegriffen werden dürfen und öffentliche Dienstleistungen nicht privatisiert werden müssen.“
Es bleibt verworren! In dem mehrstündigen Gespräch der kanadischen Handelsministerin Christia Freeland mit dem wallonischen Regierungschef Paul Magnette konstatierte dieser zwar „bedeutsame Fortschritte“ bei den Vertragsverhandlungen, verlangte aber ein „wenig mehr Zeit“, so die Welt am 22.10. mit einem interessanten Video im Artikel „EU und Kanada wollen Ceta kommende Woche unterzeichnen“. Freeland wollte abreisen. Doch danach intervenierte EU-Parlamentspräsident Martin Schulz in Gesprächen mit Freeland und Magnette. Ergebnisse vom 22.10 gem. tagesschau.de: „Schulz und Freeland erklärten übereinstimmend, dass die kanadische Seite ihre Arbeit erledigt habe und Zugeständnisse gemacht habe.“ Die Verhandlungen seien abgeschlossen, nicht gescheitert. Trotzdem bleibt: „Das geplante Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada kann nur unterzeichnet werden, wenn alle EU-Staaten zustimmen. Die belgische Zentralregierung kann die Unterschrift aber nicht ohne Unterstützung der Regionen leisten. Insofern bedeutet die ablehnende Haltung der Wallonie, dass CETA derzeit nicht unterzeichnet werden kann.“ – Bei Nichtratifizierung von CETA sehen Befürworter aus der Wirtschaft für die EU einen Verlust an ihrer Glaubwürdigkeit in der internationalen Handlungspolitik.
Am 24.10. meldet N24 (jetzt Welt, wo der Artikel „Belgiens Premier scheitert mit CETA-Gesprächen“ nicht mehr auffindbar ist, 03.09.2024), dass CETA vorm Scheitern steht, weil der belgische Premierminister Charles Michel nach einem Krisentreffen mit den Vertretern der belgischen Regionen wegen der sich standhaft sträubenden Wallonier dem EU-Handelsabkommen nicht zustimmen kann. Das Ultimatum bis zum EU-Kanada-Gipfel in Brüssel am Donnerstag, den 27.10., wäre wegen mangelnder Zugeständnisse nicht einzuhalten. „Die belgische Region Wallonie blockiert das unterschriftsreife Abkommen, weil sie stärkere Garantien zum Schutz ihrer Bauern und die Abwehr eines übermäßigen Einflusses internationaler Konzerne fordert.“
Das Handelsblatt veröffentlicht unter der Überschrift „Kanadier geben CETA nicht auf“ am 25.10. ein interessantes Stimmungsbild, auch aus Kanada.
Nach einer Eilmeldung der ZEIT am 27.10.: Das für den heutigen Donnerstag geplante Gipfeltreffen wurde von Kanada wegen der Belgier in letzter Minute abgesagt, dessen Vertreter von Föderalregierung und Regionen erst am Vormittag desselben Tages einen Konsens zu den strittigen Umwelt- und Sozialstandards zur Weiterverhandlung zustandebrachten. „EU-Ratspräsident Donald Tusk begrüßte die innerbelgische Einigung als ,gute Nachricht‘. Sobald die Unterzeichnung durch die EU beendet ist, werde er die kanadische Regierung kontaktieren, twitterte Tusk.“
Wie die Süddeutsche schreibt, stellt Die Linke nach dem Einknicken der Wallonier am Freitag, 28.10., einen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht, um die deutsche Zustimmung zu Ceta zu verhindern. Die Fraktionsvorsitzenden Sarah Wagenknecht und Dietmar Bartsch erklären, „die Bundesregierung habe die Auflagen der Verfassungsrichter für eine Zustimmung nicht erfüllt“.
Am selben Tag wird in Brüssel bis Mitternacht in einem schriftlichen Verfahren mit allen 28 EU-Mitgliedsstatten die Zustimmung zum in einigen Punkten korrigierten Freihandelsabkommen erzielt, so dass der EU-Kanada-Gipfel am Sonntag, 30.10., mit dreitägiger Verspätung stattfinden, das Abkommen um 13 Uhr ratifiziert werden soll. „In Deutschland liegt die Ratifizierung des Handelsabkommens beim Bundestag. Die stellvertretende Regierungssprecherin Ulrike Demmer betonte, dass auch der Bundesrat an dem Verfahren mitwirken werde. Allerdings sei noch nicht geklärt, ob die Länderkammer zwingend zustimmen müsse“, so die Welt am 29.10. unter der Überschrift „Ceta-Abkommen soll nach EU-Einigung am Sonntag unterzeichnet werden“. BUND teilte per Mail am Vortag mit: „Da CETA angesichts massiven Widerstands in Deutschland und ganz Europa als ,gemischtes Abkommen‘ eingestuft wurde, müssen die nationalen Parlamente dem Abkommen ebenfalls zustimmen, es ,ratifizieren‘. Dieser Prozess wird vermutlich im Laufe des nächsten Jahres beginnen.“
Dieser Artikel aus der ZEIT vom 28.10. beleuchtet die Absurdität der Verhandlungen und warum immer wieder ein Scheitern der EU beschworen wird, obwohl von Protestierenden nur demokratische Prozesse eingefordert werden.
MdEP Knut Fleckenstein bezog erneut am 30.10. in meinem Mail-Abonnement Stellung. Er sieht den Streit einerseits als Weckruf nach klaren Zuständigkeiten und transparenten Prozessen, andererseits als Gefährdung für die EU-Handlungsfähigkeit, nämlich „die Herrschaft einiger weniger über die Mehrheit, ein Hin zur Renationalisierung“:
Eigentlich sollte das Handelsabkommen zwischen der EU und Kanada am vergangenen Donnerstag in Brüssel unterzeichnet werden. Doch wegen des Widerstands aus Wallonien konnte Belgiens Regierung dem Abkommen bisher nicht zustimmen. Da es der Unterschrift jedes einzelnen Mitgliedstaates bedarf, war CETA zunächst blockiert. Kanadas Premier Justin Trudeau sagte die Anreise ab. Nun kam es doch schneller als erwartet zur Einigung zwischen der belgischen Regierung mit der Region über die umstrittenen Punkte. Ein neuer Termin zur Unterzeichnung des Abkommens muss aber nun erst wieder gefunden werden.
Der Streit um das Handelsabkommen sollte als Weckruf verstanden werden. Wir brauchen eine tiefergehende Debatte über die Inhalte und Ziele unserer Handelspolitik, sowie klare Zuständigkeiten und transparente Prozesse. Die Menschen müssen verstehen können, wer an Entscheidungen beteiligt ist und warum diese aus gutem Grund teilweise auf der europäischen Ebene getroffen werden. Und wir müssen sicherstellen, dass wir als Union handlungsfähig sind. Wenn regionale Parlamente in der Lage sind, demokratische Prozesse gegen den Willen aller Mitgliedstaaten zu blockieren, dann machen wir die EU handlungsunfähig. Das ist keine Demokratie, sondern die Herrschaft einiger weniger über die Mehrheit, ein Hin zur Renationalisierung.
Die nächsten Schritte: Zunächst muss der Ministerrat eine Einigung treffen. Die Gespräche laufen derzeit noch, eine Einigung scheint aber greifbar. Sobald sie erzielt wird, muss ein Gipfeltreffen angesetzt werden, auf dem die Mitgliedstaaten das Abkommen unterschreiben. Das Europäische Parlament muss dem Abkommen zustimmen. Eine teilweise vorläufige Anwendung kann erst mit dieser Zustimmung in Kraft treten. Konkrete Termine gibt es derzeit noch nicht. Unsere Fraktion wird sich im November ein abschließendes Urteil bilden.
… Okt./Nov. 2016 – Informationen und neuer CETA-Check vom Bündnis gegen TTIP und CETA
Vorweg: Mehr Demokratie veröffentlichte schon am 18.4.2016 „Forderungen zur Demokratisierung von EU-Handelsverträgen“.
Mehr Demokratie berichtet, dass mehr als hundert renommierte Rechtsgelehrte aus Kanada und ganz Europa ein Legal Statement veröffentlichten, weil sie in „dem Investitionsschutz und Verfahren der Investor-Staat-Streitbeilegung (ISDS), wie sie in CETA und TTIP vorgesehen sind“, eine Aushöhlung der Demokratie sehen und den Abkommen deshalb eine klare Absage erteilen.
Eine Erhebung von wahl.de mittels 2.212 Befragungen unter der deutschen Bevölkerung kommt zu dem Schluss: „Deutsche sind CETA-skeptisch!“ Denn 45 % der wahlberechtigten Deutschen lehnt CETA ab, lediglich 21,4 % würden zustimmen.
Campact, foodwatch und Mehr Demokratie stellten beim Bundesverfassungsgericht erneut einen Eil-Antrag gegen den CETA-Abschluss am 30. Oktober. Hier die zweite Ergänzung vom 29. Oktober 2016 zur Beschwerdeschrift vom 29. August. Alle Dokumente, auch eine Stellungnahme im Namen der Bundesregierung, sowie das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 13.10.2016 sind unter ceta-verfassungsbeschwerde.de nachzulesen.
Campact hat „die 10 größten CETA-Mythen“ zusammengetragen und mittels Faktengegenüberstellung analysiert. GLOBAL 2000 aus Österreich veröffentlicht einen Beitrag: „Im CETA-Chaos den Durchblick behalten“, der im Januar 2023 gelöscht und ersetzt wurde durch einen undatierten Artikel mit „Rechtsgutachten zu CETA und den Zusatzerklärungen, die rund um den EU-Kanada-Gipfel verfasst wurden. Alle Gutachten sind von unabhängigen ExpertInnen erstellt worden“.
BUND fordert zum Handeln auf – bis zur Abstimmung 2017: „Am 14. Februar können die Mitglieder des Europäischen Parlaments CETA stoppen. Denn dann wird das Parlament über CETA, das Handelsabkommen zwischen der EU und Kanada abstimmen … Viele EU-Parlamentarier*innen aller Fraktionen haben sich bereits gegen CETA ausgesprochen. Machen Sie jetzt den CETA-Check und überprüfen Sie, ob Ihr Abgeordnete*r vorhat, gegen CETA zu stimmen. Und falls nein: Fordern Sie ihn oder sie auf! Einfach Postleitzahl eingeben und los gehts!“ Ich habe den CETA-Check seit November genutzt und bis Anfang Februar von 22 der angeschriebenen rund 80 Abgeordneten eine Zustimmung zum Nein erhalten. Der Check hat sich für mich als sinnvoll erwiesen!
… November 2016 – Auswertung von TISA-Leaks: Handelsinteressen gehen vor Datenschutz, Netzneutralität und IT-Sicherheit
Greenpeace Holland teilt nach einer gemeinsamen Auswertung von geheimen Verhandlungstexten zu TISA mit netzpolitik.org (ein umfassender Beitrag) mit, dass das TISA-Abkommen darauf abzielt, Datenschutz und Datensicherheit in ganz Europa zu schwächen und die Netzneutralität in Frage zu stellen, also den gleichberechtigten Zugang aller Nutzer zum Internet gefährden würde, was nur nützlich für Konzerne und bequem für die Politik wäre.
… Dezember 2016 – Einsatz für die Verleihung vom Bundesverdienstkreuz an Marianne Grimmenstein
Auf change.org setzt sich eine Petition an den Bundespräsidenten Joachim Gauck und die Ministerpräsidentin von Nordrhein-Westfalen Hannelore Kraft für die Verleihung vom Bundesverdienstkreuz für die Initiatorin der CETA-Klage: Frau Marianne Grimmenstein ein.
… Januar 2017 – Volksentscheid über TTIP und CETA möglich machen
Am 16. Januar wurde die Zulässigkeit des von mehreren Organisationen im Juli 2016 in Bayern gestarteten Volksbegehrens gegen CETA, das im Oktober mit über 85.146 gültigen Unterschriften dem Innenministerium übergeben wurde, vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof verhandelt. Dieser entschied am 15. Februar, dass „die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung einer solchen Bürgerbefragung … nicht gegeben (seien)“, so die Süddeutsche Zeitung am selben Tag.
Mehr Demokratie fordert nun die Einführung eines bundesweiten Volksentscheides, damit nach einer Zustimmung durch den Bundestag diese Entscheidung durch Bürgerinnen und Bürger korrigiert werden könnte. Denn: „562.552 österreichische Wählerinnen und Wähler haben sich für ein Volksbegehren gegen CETA, TTIP und TiSA eingetragen. Das sind 462.552 mehr als die nötigen 100.000 Stimmen – ein gigantischer Erfolg! Dadurch ist eine Volksabstimmung über CETA, TTIP und TiSA in Österreich näher gerückt. Das Volksbegehren in Österreich ist damit ein Signal für ganz Europa!“
… Februar 2017 – „Wie Lobbyisten-Träume wahr werden“
LobbyControl veröffentlicht gemeinsam mit Corporate Europe Observatory, dem Forum Umwelt & Entwicklung, Power Shift und Global Justice Now eine Kurzanalyse, in der der Einfluss von Wirtschaftslobbyisten aufgezeigt wird, der durch die regulatorische Kooperation zwischen der USA und der EU gegeben ist.
Am 15. Februar wurde im EU-Parlament mit 408 Stimmen für das europäisch-kanadische Handelsabkommen CETA gestimmt. Es stimmten 254 Abgeordnete dagegen, hinzu kamen 33 Enthaltungen. „Am selben Tag entschied das bayerische Verfassungsgericht über unser Volksbegehren „Nein zu CETA!“. Die bayerischen Bürgerinnen und Bürger werden also nicht über CETA abstimmen dürfen“, teilt das Umweltinstitut mit. Mehr Demokratie will hingegen prüfen, ”ob das Volksbegehren zu einem späteren Zeitpunkt doch noch möglich ist. Denn das Gericht beruft sich in seiner Entscheidung darauf, dass noch kein Gesetz zur Ratifizierung von CETA im Bundestag und Bundesrat vorliegt. Zudem sei noch nicht klar, nach welchem Verfahren CETA im Bundesrat abgestimmt wird.“
In einer 2. Runde müssen alle 38 Parlamente der EU-Mitgliedsstaaten dem Abkommen zustimmen, was mehrere Jahre dauern kann. Und mit nur einer Ablehnung würde das Abkommen nicht in Kraft treten.
||| Noch mehr Informationen
Die Europäische Bügerinitiative „Stopp TTIP“ (EBI) wurde im September 2014 durch die EU-Kommission aus formellen Gründen abgelehnt. Zu der Zeit waren es noch 240 Organisationen aus 21 Ländern. Dessen ungeachtet setzt die EBI ihre Arbeit ohne Anerkennung fort und erwägt eine Klage gegen die Nicht-Zulassung vor dem Europäischen Gerichtshof. Am 10. November 2014 wurde die Klage von der EBI, getragen von 290 Organisationen aus ganz Europa, eingereicht. Seit Mitte November ist das Bündnis auf mehr als 300 Organisation aus 24 Ländern angewachsen.
Am 9. Dezember 2014 erhielt der EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Junckers an seinem 60. Geburtstag eine Karte von der EBI, womit deutlich gemacht wurde, dass 1.101.539 Menschen schon unterzeichnet hatten. Wie Mehr Demokratie berichtet, gab es vor dem Kommissionsgebäude in Brüssel europaweite Aufmerksamkeit. (Auf dem „Stop TTIP“-Kampagnenblog sind Termine zu bundesweiten Veranstaltungen aufgeführt.)
Die Übergabe der Petition hat endlich Bewegung in die Politik gebracht. Die Welt schreibt am 19. Dezember unter der Überschrift „Politik bläst zum Angriff auf Freihandelsgegner“ einleitend „Der Widerstand gegen die Freihandelsabkommen mit den USA und Kanada ist riesig. EU, Bundesregierung und Wirtschaft versuchen nun, die Diskussion in den Griff zu bekommen – und gehen in die Offensive“.
Informationsmaterial zu CETA und TTIP gibt es unter „Info-Kampagnen“ als Download beim Umweltinstitut München e.V.
Dieses Video von der Demonstration gegen TTIP und AGRARINDUSTRIE im September 2014 in Berlin beinhaltet aussagekräftige Stellungnahmen von Bauern, Organisationen und Abgeordneten: WIR HABEN ES SATT!! Die Demo unter diesem Titel fand wieder am 17. Januar 2015 in Berlin statt. Rund 50.000 Menschen versammelten sich.
„TTIP-Massenproteste stürzen EU in Erklärungsnot“, titelt die Welt am 13. Januar 2015, auch deshalb, weil „ein anderes Handelsabkommen der EU mit Kanada, kurz CETA, …bereits fertig ausgehandelt (ist). Und dieser Handelsvertrag enthält genau jene Schiedsgerichte, die auf den breiten Widerstand in der Onlinekonsultation zu TTIP getroffen sind.“ Im Februar 2015 berichtet tagesschau.de über das anhaltende Ausklammern der Investorenschutzklausel (ISDS) aus den TTIP-Verhandlungen.
Zum weiteren Schlaumachen ein Feature vom 30. Januar 2014, ARD Monitor: „Das Märchen vom Jobwunder“
LobbyControl führt mit einem Video von 2014 hinter die Brüsseler Kulissen: Entdecken Sie die Lobby-Welt rund um TTIP. Und legt 2016 eine Studie vor, zu der Spiegel Online schreibt: „Was TTIP-Gegner fürchten, ist bereits Praxis: US-Unternehmen nutzen Handelsgespräche, um EU-Gesetze auszuhebeln – schon bevor sie in Kraft treten. Eine Studie zeigt an sechs Fällen, wie das in der Vergangenheit bereits geschehen ist.“ Hier kann die Studie eingesehen oder heruntergeladen werden.
Auszüge aus dem Begleitheft zu einer Wanderausstellung 2008/9 für Schulen von der Österreichischen Gesellschaft für Europapolitik mit dem Titel „Mehr Demokratie für Europa. Das europäische Parlament: heute und morgen“: „Das Europäische Parlament wird stärker – und damit auch das demokratische Element der EU! Hatte das Parlament ursprünglich nur eine beratende Funktion, so haben sich seine Befugnisse in den vergangenen 50 Jahren ständig erweitert. Heute werden bereits zwei Drittel aller europäischen Gesetze vom Europäischen Parlament gemeinsam mit dem Rat der Europäischen Union beschlossen.“ … „Die Europäische Kommission … ist von den nationalen Regierungen unabhängig. Sie vertritt und wahrt die Interessen der gesamten EU. Die Kommission erarbeitet Vorschläge, die sie dem Parlament und dem Rat vorlegt. Sie ist auch die Exekutive der EU und somit für die Umsetzung der Beschlüsse verantwortlich.“ (Der von mir verwendete Link zum Download-pdf, wurde im Juni 2017 leider von der Seite www.europarl.at gelöscht.)
Eine aktuelle Übersicht aller Institutionen und Einrichtungen der EU.
||| Mein Antrieb, Beteiligung zu bewirken
Indem ich mich an Petitionen für die Überarbeitung einiger Verhandlungspunkte der Freihandelsabkommen wie TISA, CETA und TTIP beteilige, bringe ich zum Ausdruck, was ich nicht will, mache ich deutlich, was ich im Einzelnen verändert haben will. Ferner gehe ich als Demokratin wählen, auch demonstrieren und tausche mich nicht nur mit Gleichgesinnten aus … Umsetzung von Veränderungen bleibt für mich Sache der PolitikerInnen auf allen parlamentarischen Ebenen, mit denen ich über diese Petitionen in die Diskussion gehe, meine Meinung vertrete, um Umdenken, Einlenken und Korrekturen auszulösen.
Ich unterstütze diese Proteste, um Einfluss auf die in aller Heimlichkeit unter Hinzuziehung von Industrielobbyisten geführten EU-Verhandlungen nehmen zu können und Mitsprache zu bewirken. Mit dieser Seite, die ich immer wieder aktualisiere, will ich Dich/Sie zur Beteiligung aufrufen. Sind Sie/bist Du auch dabei?
aktualisiert am 08. November 2024
Abbildung: pixabay – kropekk_pl
ttip,ceta und ähnliche verbrechen sind erpressung und plünderung und raub von gesetzlosen
banditen, nichtsnutzen und blutsäufern.
Du drückst Deine Ablehnung so drastisch aus, dass Dein Kommentar ohne mein Zutun gleich im Papierkorb landete …
An und für sich sind Freihandelsabkommen keine Verbrechen, wenn sie nicht das Ziel, wie bei diesen, beinhalten würden, die Bedingungen nahezu ausschließlich kapitalgerecht zu gestalten, eben eine Paralleljustiz für Konzerne zu schaffen und Parlamente zu entmachten (der sog. Investorenschutz), bestehende Arbeitsstandards einzuschränken (Mitbestimmung) und den Umweltschutz auszuhöhlen (Chemiebranche und Lebensmittel). Solche Machenschaften haben Ausbeutung (Menschen und Umwelt) und Bereicherung im Sinn. Und das Schönreden und Verharmlosen von Seiten der Politik ist infam, z.B. das Märchen vom Schaffen von Arbeitsplätzen.
Es wird Zeit, dass das Volk aufsteht gegen die rücksichtslosen Politiker, die nur eins kennen: Sich selbst, und denen es egal ist, ob unsere Kleinbetriebe kaputt gemacht werden, und die uns ständig belügen und alles schönreden, allen voran unsere Frau Merkel, die sich über Gesetze hinweggesetzt hat, gehört verurteilt.
Lieber Michael,
auch ich finde, dass in großen Wirtschaftsangelegenheiten, wie es die Freihandelsabkommen darstellen, durch die Zentralisierung der Entscheidungsbefugnis in der EU-Kommission und Geheimhaltung der Verhandlungen zum einen zum Nachteil der Mehrheit der Bevölkerungen aller beteiligten Länder vorbei entschieden wird, zum anderen obendrein zum Nachteil des demokratischen Zusammenhalts.
Frau Merkel hält sich durchaus an das geltende EU-Recht, das allerdings reformbedürftig ist. U.a. Mehr Demokratie hat deshalb schon im April „Forderungen zur Demokratisierung von EU-Handelsverträgen“ veröffentlicht: https://mehr-demokratie.de/fileadmin/pdf/demokratisierung_handelsvertraege.pdf
Wieso schreibst Du eigentlich „unsere Frau Merkel“? Ich dachte, Deine schöne Werkstatt befindet sich in Wien?
Danke Evelyn für Deine Aufklärungsarbeit. Wie immer sehr umfangreich.
Auch ich bin gegen Abkommen, die nicht den Menschen sondern Konzerne im Blick haben.
Weg mit Profitgier und her mit einem vernünftigen Umgang mit unserer Umwelt.
Liebe Margarete, schon wieder gab es etwas hinzuzufügen. Ich übersah Lobbycontrol mit einer wichtigen Planung.
Es ist gut, dass sich immer mehr bewegt und auch wahrgenommen wird, was nicht mehr gut läuft!
Danke für die Zusammenfassung.
Wir alle haben es in der Hand, diesen Wahnsinn zu verhindern. Unsere Chance für Zukunft liegt in der Regionalität und in der Entmachtung der großen Konzerne.
Ja, jeder ist nur vorübergehend auf der Welt. Deshalb sollten wir für alle, die da sind und noch kommen werden, die Vielfalt an Ökosystemen zwar erforschen und nutzen, doch sie bewahrend und teilend genießen.
Keineswegs dürfen wir sie mutwillig zerstören, denn wir sind als Lebewesen Teil der Natur, die ihr ureigenes Gesetz hat. – Wir sind als Vernunftwesen gezwungen, uns verantwortungsbewusst dagegen einzusetzen, dass dem Naturgesetz widersprechend mit unabsehbaren Folgen für alle Lebewesen die Verwüstung der Erde aus egoistisch motiviertem Gewinnstreben von global agierenden Wirtschaftskonzernen ungebremst expandiert.
Schon viel zu viel ist in sehr kurzer Zeit unwiederbringlich verloren gegangen, und das nicht nur in Fauna und Flora, sondern auch kulturell.